Corona-Bußgeldkatalog für Bremen

Verstoß Sanktion Wer muss das Bußgeld zahlen?
trotz angeord­neter Quaran­täne bzw. häus­licher Iso­lation das Haus verlassen oder Besuch em­pfangen, der nicht dem Haus­halt an­gehört 400 € infi­zierte Person
… als Kontakt­person (Kontakt zu einer nach­weis­lich infi­zier­ten Per­son) 300 € Kontakt­person
… als Rück­kehrer aus einem ausge­wiesenen Risiko­gebiet 300 € Rück­kehrer
verbots­widrige Ansamm­lung in der Öffent­lichkeit (auch bei spon­tanen Zusammen­künften) 50 – 150 €* jede betei­ligte Person
verbots­widrige private oder öffent­liche Veran­staltung oder Feier orga­nisiert 250 – 2.500 €* Organi­sator
… Teil­nahme an einer solchen Veran­staltung 50 – 200 €* Teil­nehmer
verbots­widrige Zusammen­kunft in Ver­einen oder sons­tigen Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tungen 250 – 500 € Verant­wortlicher
… Teil­nahme an einer solchen Zusammen­kunft 50 – 150 €* Teil­nehmer
verbots­widrig tourist­ische Reise­bus­reisen durch­geführt 500 – 2.500 € Inhaber bzw. Geschäfts­führung
verbots­widrige Öff­nung einer Ein­rich­tung des Gast­stätten­gewerbes zum Publikums­verkehr und Zu­lassen von Vor-Ort-Verzehr 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch in einer solchen Ein­richtung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Bars, Cafés, Clubs u. ä. Vergnügungs­stätten 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Ein­richtung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Saunen, Fitness­studios, Schwimm­bädern u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Ein­richtung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Kinos, Konzert­häusern, Museen u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Ein­richtung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Messen, Aus­stellungen, Spezial­märkten u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Spiel­hallen, Wett­büros u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Prostitutions­stätten (auch in Privat­wohnungen), Strip­tease-Lokalen u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Begegnungs­stätten und Spiel­plätzen 250 – 500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Jugend­herbergen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb einer Verkaufs­stelle des Einzel­handels 500 – 4.000 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Übernachtungs­möglich­keiten zu touris­tischen Zwecken 500 – 2.500 € Betrei­ber bzw. Ver­mieter
Bewirtung von Personen, die keine Übernach­tungs­gäste sind 500 – 2.500 € Betrei­ber bzw. Ver­mieter
Sicherheits­vorkeh­rungen in erlaubt geöff­neten Einrich­tungen nicht beachtet (insbe­sondere Gewähr­leistung des Mindest­abstands) 400 – 1.000 € Betrei­ber bzw. Ver­mieter
verbots­widrige Erbringung einer unzu­lässigen Dienst- oder Handwerks­leistung 75 € Dienst­leister bzw. Hand­werker
… verbots­widrig eine solche in An­spruch genommen 50 € Kunde
Verstoß gegen ein Besuchs­verbot in Kranken­häusern, Pflege­einrich­tungen u. ä. Einrich­tungen 750 € Be­sucher
verbots­widrige Öff­nung einer Einrich­tung zur Tages­pflege für den Pflege­betrieb (ausge­nommen Notbe­treuung) 1.000 – 5.000 € Betrei­ber
verbots­widrige Betreuung in Einglie­derungs­hilfe, Drogen­hilfe oder Wohnungs­notfall­hilfe (ausge­nommen Notbe­treuung) 1.000 – 5.000 € Betrei­ber
verbots­widriger Weiter­betrieb von öffent­lichen oder privaten Schulen, Kitas u. ä. Einrich­tungen (ausge­nommen Notbe­treuung) 1.000 – 5.000 € Trä­ger
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
verbots­widriger Weiter­betrieb von Hoch­schulen, Uni­versitäten u. ä. Einrich­tungen 500 – 2.500 € Verant­wortlicher
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 50 – 150 €* jede anwe­sende Person
Anord­nung bezüg­lich Abstands­gebots miss­achtet 500 € Verant­wortlicher
Anord­nung bezüg­lich Sicherheits­maßnahmen miss­achtet 500 € Verant­wortlicher
Anord­nung bezüg­lich Termin­vergabe miss­achtet 500 € Verant­wortlicher
Anord­nung bezüg­lich verschieb­barer Opera­tionen miss­achtet 500 € Verant­wortlicher
Anord­nung bezüg­lich Doku­mentations­pflichten missachtet 500 € Verant­wortlicher
Anord­nung bezüg­lich Zusammen­künften in Gottes­häusern oder bei Beerdi­gungen miss­achtet Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 Jahre Verant­wortlicher
* sofern nicht als Straftat zu ahnden