Vorladung als Zeuge

Wer eine Vorladung erhält ist zunächst verunsichert, aufgewühlt und vor allem ratlos. Oftmals sind einem die Folgen einer Vorladung, beziehungsweise wie man damit umzugehen hat nicht Bewusst. In der Regel ist es gar der erste richtige Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Um Fehler zu vermeiden sollte sich jeder, der eine Vorladung erhält, zuvor über seine Rechte informieren. Im folgenden erfahren Sie was eine Vorladung genauer ist und wie Sie mit einer umgehen sollten. 

 

Was ist eine Vorladung? 

Grundsätzlich ist eine Vorladung eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen bei einer staatlichen Stelle. Es soll eine Aussage zu einem Sachverhalt getroffen werden. Hierbei lässt sich dem Dokument bereits entnehmen, ob es sich um eine Vorladung als Beschuldigter handelt oder als Zeuge. Der Vorladung ist der Erscheinungstag, -zeit und -ort zu entnehmen. Zu dem Vernehmungstermin wird der Zeuge von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht befragt. 

 

Vorladung als Zeuge konkret 

Auch wenn Sie nicht als Beschuldigter einer Straftat bezichtigt werden, kann eine Aussage als Zeuge dennoch belastende Auswirkungen für Sie haben. Unter Umständen fällt der Verdacht auf Sie oder einen nahestehenden Angehörigen. Eine Vorladung als Zeuge erhält man aber nicht nur in Strafsachen. Ebenfalls ist eine Vorladung in Zivil- oder Verwaltungssachen möglich. Die Vorladung als Zeuge hat den Zweck den beteiligten Parteien rechtliches Gehör zu verschaffen und den Sachverhalt aufzuklären. 

 

Muss ich als Zeuge bei einer Vorladung erscheinen? 

Grundsätzlich gilt, zu einer Vorladung bei der Polizei muss man nicht erscheinen. Anders gestaltet es sich, wenn die Aufforderung zur Aussage von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt. Einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft, sowie des Gerichts sollte man umgehend nachkommen. Sollte man diese Vorladung ignorieren, kann unter Umständen eine Befragung erzwungen werden. Hierbei kommt es regelmäßig zu einem Ordnungsgeld, sowie zur Ordnungshaft. Zu beachten ist, dass die Polizei ebenfalls Zeugenaussagen erzwingen kann, sobald eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der für sie überprüft, ob eine wirksame Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt oder ob Sie vielleicht doch unter Umständen die Aussage verweigern dürfen. 

 

Gibt es Ausnahmen um nicht Aussagen zu müssen? 

Es empfiehlt sich, sich bereits vor der Vernehmung zu informieren, ob eventuell eine Ausnahme besteht, sodass Sie nicht Aussagen müssen. Sollte Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, dürfen Sie die Zeugenaussage verweigern. Im Sinne von § 52 StPO muss keine Aussage gemacht werden, sobald ein Angehörigenverhältnis zum Beschuldigten besteht. Ein Angehörigenverhältnis besteht unter anderen zu Verwandten, Ehe- und Lebenspartnern. Sollten also solch ein Angehörigenverhältnis bestehen, dürfen Sie der Anhörung fern bleiben. Zu beachten ist jedoch, dass man der Vernehmung nicht grundlos fern bleiben sollte, sondern mit dem Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht absagen sollte. 

 

Darf man bei der Vernehmung lügen?

Egal ob von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eine Vernehmung durchgeführt wird und zu einem Sachverhalt Fragen gestellt werden, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Strafbar macht sich, wer eine andere Person zu unrecht beschuldigt oder eine falsche Identität vorgibt. Straftaten sind hierbei die falsche unendliche Aussage gem. § 153 StGB, der Meineid gem. § 154 StGB oder die falsche Verdächtigung nach § 164 StGB. Daher sollte stets im Bewusstsein sein, alles was Sie bei einer staatlichen Stelle Aussagen kann und wird im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Es empfiehlt sich bereits vor der Vorladung einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren um keine Aussagen zu treffen, die im Nachhinein gegen Sie verwendet werden. 

 

Wie Sie vorgehen sollten!

Sie haben eine Vorladung erhalten und sollen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vernommen werden? Es empfiehlt sich auch hier rechtlichen Rat einzuholen. Vor allem sollten Sie oder ein nahstehender Angehöriger selbst in den Fall verwickelt sein, sollten Sie sich beraten lassen, um nicht vorschnell eine Fehlentscheidung zu treffen oder sich gar durch eine falsch Aussage noch mehr zu belasten. Bewahren Sie Ruhe und suchen Rat von einem Rechtsanwalt, der sich mit den Ermittlungs- und Strafprozessen bestens auskennt. Kontaktieren Sie uns! 

Termin vereinbaren