Silvester-Delikte – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

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Informationen zum Thema Silvester-Delikte

Vor allem zum Jahreswechsel kommt es vermehrt zu Anzeigen. Ursache hierfür ist, dass Böller-Verbote nicht beachtet werden, sowie das gegen das Sprengstoff- oder Waffengesetz verstoßen wird. Häufig werden nicht zertifizierte Böller gesprengt und Schreckschusspistolen missbraucht. 

Wie sieht ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz aus?

Als folge dessen, dass in diesem Jahr in Deutschland kein Sprengstoff käuflich zu erwerben war, wurde Silvester Feuerwerk vermehrt in Polen gekauft. Vergessen wird hierbei, das die sogenannten „Polen-Böller“ in Deutschland nicht gezündet werden dürfen. Ursächlich ist, dass die Böller keinen Konformitätsnachweis nach § 5 Abs. 1 SprengG tragen, den pyrotechnische Gegenstände verfügen müssen. Wenn kein Konformitätsnachweis geführt wird, hat der Sprengkörper in aller Regel keine Baumusterprüfung gehabt und ist kein Qualitätssicherungsverfahren im Sinne des deutschen Gesetzes durchlaufen. Zudem sind die sogenannten „Polen-Böller“ nicht aus gesundheits- und umweltfreundlichen Material gefertigt. Auch verstoßen sie gegen die vorgegebene Schallpegelgrenze. 

Strafbar machen Sie sich bereits beim Erwerb von nicht zugelassenen Sprengkörpern gem. § 40 Abs. 1 SprengstoffG. Beim Erwerb beispielsweise von Polen-Böllern droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren, sowie eine empfindliche Geldstrafe. Bedenken sollten Sie, dass sobald ein Mensch an Leib oder Leben gefährdet ist, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren droht. Auch eine versuchte, vollendete und fahrlässige Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch wird regelmäßig erfüllt (MEHR). Der Strafrahmen ist nicht zu unterschätzen und es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren

Wie sieht ein Verstoß gegen das Waffengesetz aus?

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann vorliegen, wenn mit einer Schreckschusspistole nicht sachgemäß umgangen wird. Grundsätzlich ist eine Schreckschusspistole einer Waffe sehr ähnlich, es handelt sich um eine Nachbildung einer Waffe. Im Unterscheid zu einer Schusswaffe verschießt eine Schreckschusspistole keine Projektile. Eine Schreckschusspistole hat ein Kartuschenlager und feuert Kartuschenmonition ab. Genauer, werden in der Regel Platzpatronen abgefeuert die einen lauten Knall erzeugen. Wird hierbei nicht der nötige Sicherheitsabstand zu anderen Personen eingehalten kann es zügig zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung (MEHR) oder sogar zur fahrlässigen Tötung (MEHR) kommen. 

Folgendes sollten Sie bei der Verwendung beachten. Grundsätzlich ist die Nutzung einer Schreckschusspistole nur im befriedeten Besitztum gestattet. Das bedeutet, dass eine Schreckschusspistole auf dem eigenen Grundstück beispielsweise genutzt werden darf. Im Zweifel, kann eine Genehmigung des Inhabers des Hausrechts eingeholt werden, um auf dessen Grundstück die Schreckschusspistole zu nutzen. Das Abfeuern mit einer Schreckschusspistole ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar und hat ein Bußgeld zur Folge. 

Zudem stellt die Nutzung einer Schreckschusspistole eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei dem Abfeuern wird ein erheblicher Lärmpegel erzeugt, sodass dies eine Lärmbelästigung nach § 117 OWiG darstellt. Es droht eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro.

Nicht nur bei der Nutzung von Schreckschusspistolen sind die strengen Vorgaben der Normen zu beachten, der Transport ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Der Transport ist ausschließlich in einem verschlossenen Behältnis gestattet. Zudem ist für den Transport und Besitz erforderlich, dass die betreffende Person volljährig ist. Sollten Sie eine Schreckschusswaffe erwerben, müssen Sie sich beim Kauf bereits über den Zweck, weshalb Sie eine Schreckschusspistole erwerben Gedanken machen. Zu beachten ist, dass für den Erwerb und Besitz grundsätzlich kein Waffenschein erforderlich ist. Jedoch ist ein kleiner Waffenschein gesetzlich nach § 10 Abs. 4 WaffG notwendig, wenn die Schreckschusspistole geführt werden soll. Das Abfeuern im öffentlichem Raum ist dennoch weiterhin verboten. Wer eine Schreckschusspistole ohne kleinen Waffenschein bei sich führt, dem droht eine Freiheitsstrafe, sowie Geldstrafe bis zu 10.000 Euro

Fraglich ist, ob das abfeuern an Silvester mit einer Schreckschusspistole gestattet ist. Für Schreckschusswaffen kann pyrotechnische Munition käuflich erworben werden. Dennoch stellt der Jahreswechsel keine Ausnahme von den grundlegenden Regeln dar. Auch an Silvester ist das Abfeuern nur auf befriedeten Besitztum erlaubt, sowie weiterhin das Verbot der Nutzung einer Schreckschusspistole im öffentlichem Raum gilt. Zudem ist zu beachten, dass durch die Nutzung keine anliegenden Personen gestört werden dürfen. Einzigste Ausnahme ist, dass Sie an Silvester nicht wegen Lärmbelästigung nach § 117 OWiG belangt werden können. 

Was tun im Falle einer Sachbeschädigung?

Vor allem zu Silvester kommt es regelmäßig vermehrt zu Sachbeschädigungen. Unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk ist oftmals ursächlich. (MEHR)

Wie Sie vorgehen sollten!

Sollten Ihnen ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen werden. Oder haben Sie gegen das Waffengesetz durch unsachgemäße Nutzung einer Schreckschusspistole verstoßen, dann sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Die drohenden Bußgelder und Geldstrafen, aber auch Haftstrafen sind ernst zu nehmen. Gerade bei Sprengstoffverstößen droht schnell eine hohe Strafe, da die Gesundheit und die Umwelt besonderen Schutz genießt. Kontaktieren Sie uns! 

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