Rechtsanwalt Luft

Kompetenz im Strafrecht

Rechtsanwalt Luft stammt aus dem Südwesten der Republik bei Baden-Baden. Das Studium der Rechtswissenschaft führte ihn an die Universität Potsdam und die Freie Universität Berlin. Bereits während des Studiums lag der Fokus auf dem Gebiet des Strafrechts: Er vertiefte sich in die Themenkomplexe Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Die neu gewonnen Erkenntnisse konnte er noch während des Studiums als juristischer Mitarbeiter eines versierten Berliner Strafverteidigers einsetzen und erste praktische Erfahrungen sammeln.

rechtsanwalt luft sw

Auch der 2-jährige juristische Vorbereitungsdienst im Kammergerichtsbezirk war auf die Gebiete des Strafrechts ausgerichtet. Rechtsanwalt Luft war in einer renommierten und auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin tätig, trat während des Referendariats aber auch für die Staatsanwaltschaft Berlin vor Gericht auf. In der für Jugendstraf- und Jugendschutzsachen zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin übernahm er den Sitzungsdienst beim Jugendrichter und knüpfte wertvolle Kontakte innerhalb der Berliner Justiz.

Seitdem ist Rechtsanwalt Luft fast ausschließlich im Bereich des Strafrechts zu Hause und nimmt regelmäßig an Fortbildungen des Deutschen Anwaltvereins teil.  Den Lehrgang „Fachanwalt für Strafrecht“ hat er erfolgreich absolviert und pflegt den kollegialen Austausch mit anderen Strafverteidigern. Selbstverständlich besteht Zugriff auf neueste Literatur und entsprechende juristische Datenbanken. Rechtsanwalt Luft hat seine Mandanten, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, in mehreren hundert Straf- und Bußgeldverfahren erfolgreich verteidigt. Er ist nicht nur in Berlin-Brandenburg, sondern auch bundesweit tätig. Dabei reicht die Bandbreite der täglichen Arbeit von der Beleidigung bis hin zum komplexen Umfangsverfahren.  

 

Philosophie

Rechtsanwalt Luft sieht seine Aufgabe als Strafverteidiger nicht darin, seine Mandanten bei der Verurteilung zu begleiten, sondern das Gerichtsverfahren zu kontrollieren und auch unbequeme Fragen zu stellen. Je nach Verfahrenslage bedeutet dies, einen Konflikt offensiv auszutragen oder kooperativ einen Deal zu Gunsten der Mandantschaft zu verhandeln. Er wird versuchen, mit allen legalen Mitteln die Interessen seines Mandanten zu wahren.    

 

Qualität durch Fortbildung

Rechtsanwalt Luft nimmt regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Strafrechts wahr. Im Weiteren ein Einblick in vergangene Seminare. 

  • 2015 
    • „Befragungstechnik / Befragungstaktik im verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Mandat“, Hr. Alex Wendler
    • „Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht“, RiAG Hr. Kai-Uwe Herbst
    • „Rechtsfehler bei der Strafzumessung“, bei Hr. Dr. Andreas Ernemann 

 

  • 2016 
    • „Die Besetzungsrüge“, Fr. RA Cäcilia Rennert 
    • „Effektive Verteidigungsstrategie im Vor- und Hauptverfahren“, Hr. RA Matthias Doehring 
    • „Strafverteidigung mit neuer Rechtsprechung – Strategien, Handlungskompetenz, Anträge“, Hr. Dr. Bernd Wagner 
    • „Verteidigung gegen Untersuchungshaft Teil I“, Hr. Dr. Frank Nobis 
    • „Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zum BtMG“, Fr. RA Cäcilia Rennert 

 

  • 2017
    • „Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen“ International Criminal Defence Lawyers Germany E.V – Annual Meeting 
    • „Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht“, Hr. Prof. Dr. Thomas Fischer 
    • „Die aktuellen Gesetzesänderungen im Strafrecht aus der Sicht der Strafverteidigung (mit Vermögensabschöpfung und StPO-Reform), Hr. Dr. Bernd Wagner 

 

  • 2018
    • „Update Sexualstrafrecht: Erste Erfahrungen mit der gesetzlichen Neuregelung“, Hr. RA Stefan Conen 
    • „Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung Strafprozessrecht“, Hr. RA Frank Zindler 
    • „Der Opferanwalt – (nur) eine Nebenrolle im Strafverfahren?!“, Hr. Eicher, Kirsten 

 

  • 2019
    • „Möglichkeiten der Einflussnahme im Strafverfahren und Abwehr von Manipulationsstrategien anderer Verfahrensbeteiligter“, Fr. Ass. Jeanette Goslar 
    • „Zeugenvernehmung im strafrechtlichen Verfahren“, Fr. Ass. Jeanette Goslar 
    • „Was man als Strafverteidiger/in „drauf“ haben muss!“, RA Klaus-Martin Rogg 

       

  • 2020
    • „Beweisantrag: Probleme des Konnexitätskriteriums im neu gefassten § 244 Abs. 3 StPO u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner 
    • „Strafverteidigung gegen richterliche Konfliktstrategien u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner „Nebenklage und Adhäsionsverfahren, u.a. Vertretung im Ermittlungsverfahren“, Fr. RA Christina Clemm 
    • „Die Einlassung als Verteidigungsmittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
    • “ Führerscheintourismus / Fahren ohne Fahrerlaubnis“, Fr. Gracia Dahmen 
    • „Volkssport „Abhauen“ und die Folgen für die Fahrerlaubnis, u.a. Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren“, Fr. Gracia Dahmen

  • 2021 
    • Workshop Strafverteidigung „Der Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Technik zum Stellen von korrekten Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anknüpfungstatsachen und deren Konnexität; Sachkunde eines Gutachters/einer Gutachterin“, Hr. Dr. Bernd Wagner
    • „Beweisanträge im Straf- und OWi-Verfahren; Strategie – Technik – Handlungskompetenz – Feststellungen zum Sachverhalt; Aufklärungsgrundsatz; Grundlagen des Beweisantragsrechts; Konzepte für alle vier Strengbeweismittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
    • „Strafverteidigung als Fehlurteilsprophylaxe; Handlungskompetenz Protokoll statt Zeugenerinnerung (Vorhalt, § 253 StPO); Ausweitung der Ausnahmen des § 250 StPO; Gerichtskundigkeit, Allgemeinkundigkeit und Alltagstheorie“, Hr. Dr. Bernd Wagner
    • „Aktuelle BGH-Entscheidungen im Straf- und Strafverfahrensrecht, Schwerpunkte: Beweisantragsrecht, Befangenheit und Beweisverwertungsverbote; Neues zu Beweisbehauptungen ins Blaue hinein; Neues zur Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; Unverzüglichkeit des Anbringens von Befangenheitsgesuchen; Neues zur „qualifizierten“ Belehrung des Beschuldigten“, Prof. Dr. Hartmut Schneider 
    • „Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB; Tatbestand und Rechtsfolgen des § 266a StGB; Begleitstraftaten und an § 266a StGB angrenzende Ordnungswidrigkeiten; Bezüge zum Insolvenzrecht und zur Kurzarbeit; Strafbefreiende Selbstanzeige“, Hr. Oliver Chama
  •  
  • 2022 
    • „Aktuelle Rechtsprechung zum Straf- und Strafverfahrensrecht“, Fr. Louisa Krämer, Hr. Hans Holtermann
    • „Legalize it! Zur rechtlichen Ausgestaltung der Legalisierung von Cannabis“, Hr. Gürpinar Ates u.a.
    • „Verteidigen mit Datenschutz“, Hr. Sascha Petzold
    • „Praxisgespräch Sexualstrafrecht: Verteidigung nach dem 50. StrÄG“, Hr. Ursus Koerner von Gustorf u.a.
    • „Ersatzfreiheitsstrafe (abschaffen!)“, Hr. Olof Breidert u.a.
    • „EncroChat, SkyECC, ANOM“, Hr. Christian Lödden u.a.
    • „§ 362 Nr. 5 StPO? Wiederaufnahme zu Ungunsten“, Fr. Dr. Carolin Arnemann u.a.
    • „Pandemiestrafrecht – Besondere Straf- und Bußgeldvorschriften und aktuelle Kriminalitätsfelder in Zeiten der Pandemie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und den Corona-Schutz-Verordnungen der Länder – Straftaten aus der „Querdenker-Szene“ – Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung Straftaten nach dem Medizinproduktegesetz“, Hr. Oliver Chama
    • „Verteidigung im Sexualstrafverfahren einschl. der Neuregelungen – Die Neuerungen nach der Reform der §§ 176 ff. StGB – Bedeutung der Neuregelungen für die Verteidigerpraxis – Versagung der Akteneinsicht an Belastungszeugen/innen, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO – Glaubhaftigkeitsgutachten / Fehleranalyse / Einwände gegen Glaubhaftigkeitsgutachten“, Fr. Nicole Friedrich

  • 2023 
    • „Verfahren wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornographie Umgang mit Belastungsaussagen junger Zeugen. Die technischen Hintergründe der Ermittlungen von Kinderpornographie im Internet. Neue Rechtsinstitute Nebenklage und PSPB.“, Staatsanwalt Martin Reiter, Koordinator für Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
    • „Aktuelle strafrechtliche Fragen zu „Fakeshops“. Abgrenzung zu anderen Betrugs- und Untreuemaschen. Das Gegenteil von Fakeshops: Bot Wars mit Bad Bots. Straftatbestände Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden.“, Staatsanwalt Martin Reiter, Koordinator für Cyberkriminalität der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
    • „Verteidigung als Kampf oder als Moderation Verteidigung als Fehlurteilsprophylaxe Freispruchverteidigung vs. Strafzumessungsverteidigung Konfliktverteidigung vs. Moderationsverteidigung.“, Dr. Bernd Wagner
    • „Geständnis und verfahrensbeendende Absprachen. Der Strafprozess als Urkundenprozess / Selbstleseverfahren Vernehmungstechnik / Zeugencoaching / Berufszeugen. Verteidigung mit Beweisanträgen.“, Dr. Bernd Wagner
    • „Hinter Gittern, Verteidigung im Strafvollstreckungsverfahren. Beiordnung im Vollstreckungsverfahren. Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 und 2 StGB. Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a StGB. Überprüfung von Maßregeln gem. § 63 StGB und § 64 StGB. Fehler und Fallen im Vollstreckungsrecht.“, Ulrich Subatzus (Richter am Landgericht Lüneburg)

 

Veröffentlichungen 

    • Martin Luft / Jan Rinklake – Anmerkung zu LG Berlin, Urt. v. 18.05.2020 – 571 Ns 140/19 (Körperverletzungserfolg bei psychischer Krankheit), Strafverteidiger 2023, 30

 

Engagement / Mitgliedschaften

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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.