Rotlichtverstoß – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit
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Informationen zum Thema Rotlichtverstoß
Beim Überfahren von roten Ampeln kommt es regelmäßig zu hohen Bußgeldern, Fahrverboten und / oder Aufbauseminaren. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Rotlichtverstöße das häufigste Vergehen im Straßenverkehr.
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO beim Überfahren einer roten Ampel vor und stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Genauer, sobald in den geschützten Bereich der Ampel, eingefahren wird, obwohl die Ampel rot ist, liegt ein Verstoß vor. Unter dem geschützten Bereich der Ampel, wird der Kreuzungsbereich verstanden. Also der Bereich, der sich hinter der Haltelinie befindet. Sollte beispielsweise zwar die Haltelinie bei rot überquert worden sein, aber dahinter wird gehalten, liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor.
Festgestellt wird ein Rotlichtverstoß entweder durch einen Blitzer (eine sogenannte Rotlichtüberwachungskamera oder Videokamera) oder durch einen Polizeibeamten. Die Anforderungen sind hierbei beim qualifizierten Rotlichtverstoß höher, als beim einfachen Rotlichtverstoß. Bei der Beobachtung durch einen Polizeibeamten ist entscheidend, ob die Beobachtung zufällig oder gezielt erfolgt ist.
Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß kann erhebliche Auswirkungen haben. Die Konsequenzen sind je nach Rotlichtverstoß verschieden. Was für ein Rotlichtverstoß vorliegt, richtet sich nach der Zeit, die die Ampel bereits rot war, sowie nach anderen äußeren Faktoren.
Verstoß | Bußgeld | Punkt / Punkte | ggf. Fahrverbot |
bei rot die Ampel überfahren / einfacher Rotlichtverstoß | 90 Euro | 1 Punkt | – |
-> mit Gefährdung | 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
-> Sachschaden verursacht | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
wenn länger als 1 Sekunde rot / qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
-> mit Gefährdung | 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
-> Sachschaden verursacht | 360 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
Ein Rotlichtverstoß kann neben dem Bußgeld, Punkt / Punkten und ggf. einem Fahrverbot noch weitere Konsequenzen haben. Berufliche Konsequenzen drohen oftmals, wenn der Betroffene auf den Führerschein beruflich angewiesen ist. Außerdem drohen zivilrechtliche Konsequenzen, sobald ein Schaden entstanden ist.
Was gilt für Fahranfänger?
Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren so wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und es folgt ein spezielles Aufbauseminar, neben dem Bußgeld, Punkt/Punkten und ggf. Fahrverbot.
Wie kann man einen Rotlichtverstoß anfechten?
Um einen Rotlichtverstoß anzufechten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierbei muss vor allem unterschieden werden, ob der Rotlichtverstoß durch einen Polizeibeamten oder durch einen Blitzer festgestellt wurde. Zunächst wird ein erfahrener Rechtsanwalt prüfen, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorliegt. Verschiedene Ansatzpunkte sind hierbei:
- Haltelinienverstoß – Wenn die Ampel zwar bereits rot war und überquert wurde, aber nach der Haltelinie gehalten wurde, dann ist es lediglich zu einem Haltelinienverstoß gekommen.
- Dauerrot – Wenn die Ampelanlage einen Fehler aufweist, also nicht mehr auf grün schaltet und das länger als 3 Minuten, so darf mit Vorsicht auch bei rot die Kreuzung überquert werden.
- Verkürzte Gelbphase – Die Gelbphase einer Ampelanlage muss eine gewisse Dauer haben, so dass man genügend Zeit hat um zu Bremsen oder ggf. zu Fahren, wenn der Bremsweg zu kurz ist. Ob die Gelbphase zu kurz ist, kann durch einen Sachverständigengutachten festgestellt werden.
- Umgehung der Kreuzung – Wurde die Ampel bei rot überquert, aber allerdings nicht in den geschützten Bereich gefahren, sondern auf ein Privatgrundstück oder ähnliches, kann man dies ebenfalls anfechten.
- Feststellung durch Polizeibeamten – Ist der Rotlichtverstoß durch einen Polizeibeamten festgestellt wurden, erfolgte jedoch die Zeitangabe „länger als 1 Sekunde“ gefühlsmäßig, kann dies angefochten werden.
- Feststellung durch Blitzer – Wird der Rotlichtverstoß durch einen entsprechenden Blitzer festgestellt, müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Hierbei kann überprüft werden, ob für die Blitzanlage ein gültiger Eichschein vorliegt, der Messbeamte ggf. entsprechend geschult ist und das Beweisfoto (Blitzerfoto) eindeutig ist.
Ansatzpunkte um die Konsequenzen des Rotlichtverstoßes zu verringern, können sein:
- kurzfristige Unaufmerksamkeit
- Fahrlässigkeit durch Wahrnehmungsfehler
- Störung der Sichtverhältnisse, durch Sonneneinstrahlung beispielsweise
Außerdem kann ein Fahrverbot umgangen werden, wenn ein Fall besonderer Härte vorliegt. Dieser kann unter anderen vorliegen, wenn die berufliche Existenz durch ein Fahrverbot gefährdet ist.
Wie Sie vorgehen sollten!
Zu aller erst sollten Sie schweigen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, ob nach Zusendung des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids. Kontaktieren Sie einen versierten Anwalt, dieser wird auf Grundlage jahrelanger Erfahrung Akteneinsicht beantragen, gegebenenfalls eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung machen und Einspruch einlegen. Oftmals kann ein Bußgeldbescheid aufgrund von Messfehlern oder Ungenauigkeiten angefochten werden und eine Strafe somit umgangen werden. Bedenken Sie, dass auch wenn die Strafe im ersten Moment milde wirkt, dass ein Punkt im Fahreignungsregister verheerende Folgen haben kann. Hierzu zählen erhöhte Beiträge bei Ihrer KFZ-Versicherung. Um die Kosten, sowie die anderen oben genannten Konsequenzen zu umgehen, wenden Sie sich bereits frühzeitig an einen Rechtsanwalt.
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