Tausende Menschen benutzen tagtäglich ihr Auto, zu privaten aber auch beruflichen Zwecken. Nach längeren Strecken, schlechtem Wetter oder dem Fahren nach dem Genuss von alkoholischen Getränken kommt es häufig zu Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsverstöße oder zu Unfällen. Das Straßenverkehrsrecht umfasst folglich Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitsverfahren, Verkehrsunfälle und das Verkehrsstrafrecht. Mögliche Fehlentscheidungen werden regelmäßig in den ersten Tagen, nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, getroffen. Diese können meist nicht mehr rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich daher schnellstmöglich von einem erfahrenen Anwalt für Straßenverkehrsrecht beraten.
Mögliche Straßenverkehrsdelikte:
Strafrecht
- §§ 185 ff. StGB – Beleidigung (MEHR)
- § 240 StGB – Nötigung (MEHR)
- § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (MEHR)
- § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs (MEHR)
- § 315d StGB – Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (MEHR)
- § 316 StGB – Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr (MEHR)
- § 316a StGB – Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (MEHR)
- § 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung (MEHR)
- § 222 StGB – Fahrlässige Tötung (MEHR)
- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis (MEHR)
Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (MEHR)
- Messverfahren und Fehler
- Rotlichtverstöße (MEHR)
- Abstandsverstöße (MEHR)
Haftpflicht
Wie Sie vorgehen sollten
Bei allen Straßenverkehrsdelikten gilt, desto früher Sie sich an einen versierten Strafverteidiger wenden, umso höher sind Ihre Chancen für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung. Gerade bei den Straßenverkehrsdelikten werden die wichtigsten Entscheidungen oftmals in den ersten Tagen getroffen. Scheuen Sie sich daher nicht, bereits vom Unfallort einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen ab diesem Zeitpunkt bereits mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.