FAQ

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung von einer staatlichen Stelle erhalten? Oder haben Sie eine Anklageschrift oder einen Haftbefehl erhalten? Dann sollten Sie sich dringend an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, eine falsche Verteidigungsstrategie wird sich unter Umständen für Sie negativ auswirken. In der Regel ist eine Vorladung meist der erste Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden. Oftmals stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung besteht, oder ob Haft droht. Im folgenden versuchen wir Ihnen bereits einige Fragen zu beantworten. 

 

Vorladung als Beschuldigter 

Wer eine Vorladung als Beschuldigter erhält ist zunächst verunsichert, aufgewühlt und vor allem auch ratlos. Um Fehler oder ein nicht strategisches Vorgehen zu vermeiden sollte sich jeder, der eine Vorladung erhält zuvor über seine Rechte informieren. Im folgenden erfahren Sie was eine Vorladung genauer ist und wie Sie mit einer umgehen sollten. (MEHR)

 

Vorladung als Zeuge 

Nicht nur bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie überlegt reagieren. Auch eine Vorladung zum Zeugen, kann Konsequenzen mit sich ziehen. Gerade die Frage ab wann man die Aussage verweigern darf oder verpflichtet ist als Zeuge auszusagen ist von erheblicher Relevanz. (MEHR)

 

Strafbefehl 

Viele Strafverfahren werden anstatt mit einem Urteil mit einem Strafbefehl beendet. Unterschätzt wird regelmäßig, dass der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil gilt. In Folge dessen gilt der Beschuldigte als vorbestraft und es kommt in der Regel zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister, sowie gegebenenfalls in das polizeiliche Führungszeugnis. Die schnelle Verfahrensbeendigung kann demnach täuschen. (MEHR)

 

Haftbefehl 

Ein Haftbefehl kommt für die meisten Betroffenen überraschend. Dennoch ist es vor allem bezüglich einer womöglich bevorstehenden Untersuchungshaft von erheblicher Relevanz zu prüfen, ob der Haftbefehl rechtmäßig erlassen wurde. (MEHR)

 

Anklageschrift 

Mit Zustellung der Anklageschrift durch das Amts- oder Landgericht ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gegen Sie gesammelt hat und von einer Verurteilung im Wege des Hauptverfahrens ausgeht. (MEHR)

 

Pflichtverteidigung 

Es gibt verschiedene Varianten, weshalb Sie einen Pflichtverteidiger kontaktieren können, aber auch weshalb Ihnen andernfalls ein Pflichtverteidiger vom Gericht zugeordnet wird. Falls Sie der Meinung sind, Sie haben die Möglichkeit das ein Pflichtverteidiger für Sie bestellt wird, wenden Sie sich am besten telefonisch an unsere Kanzlei. Wir können Ihnen mitteilen, ob Ihnen in dem hiesigen Ermittlungs- oder Strafverfahren ein Pflichtverteidiger zusteht. Bereits ab dem Erhalt der Vorladung können wir Auskunft darüber erteilen. (MEHR)