Abstandsverstoß – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

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Informationen zum Thema Abstandsverstoß

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen zählen Abstandsverstöße mit zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Vor allem auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kommt es häufig zu Bußgeldbescheiden, da den Betroffenen ist oftmals nicht bewusst ist, dass auch wenn die Geschwindigkeit nicht begrenzt ist, sie sich dennoch strafbar machen können und ein sattes Bußgeld droht. 

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der vorgegebene Mindestabstand unterschritten wird. Für die Berechnung des Mindestabstands gibt es allerdings keine Vorgaben nach der Straßenverkehrsordnung, so dass eine Faustformel herangezogen wird. Die Faustformel besagt, dass je höher die eigene Geschwindigkeit ist, desto größer der Abstand zum nächsten Fahrzeug sein muss. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt lediglich, nach § 4 Abs. 1 StVO, dass der Abstand zum Vordermann ausreichend groß sein muss, um gegebenenfalls plötzlich Bremsen zu können.

Ab wann ist ein Abstandsverstoß einschlägig und welche Folgen hat er?

Bei Abstandsverstößen muss unterschieden werden, ob dieser Innerorts- oder Außerorts ist. Je nachdem wird dieser berechnet. Des weiteren wird gerade bei den Konsequenzen danach unterschieden, wie schnell der Fahrer gefahren ist. 

Außerdem sollten Sie beachten, dass der Abstand je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich ist. Lastkraftfahrzeuge oder schwer beladene Fahrzeuge müssen einen größeren Abstand zum Vordermann einhalten, als Kraftfahrzeuge, da der Bremsweg länger ist. 

Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften 

Geschwindigkeiten über 80 km/h 

Abstand weniger als  Bußgeld  Punkt / Punkte  ggf. Fahrverbot 
5/10 des halben Tachos  75 Euro  – 
4/10 des halben Tachos  100 Euro  1 – 
3/10 des halben Tachos  160 Euro  1 – 
2/10 des halben Tachos  240 Euro  1 – 
1/10 des halben Tachos  320 Euro  1 – 

Geschwindigkeiten über 100 km/h 

Abstand weniger als  Bußgeld  Punkt / Punkte ggf. Fahrverbot 
5/10 des halben Tachos  75 Euro  1 – 
4/10 des halben Tachos  100 Euro  1 – 
3/10 des halben Tachos 160 Euro  2 1 Monat 
2/10 des halben Tachos  240 Euro  2 2 Monate 
1/10 des halben Tachos  320 Euro  2 3 Monate 

Geschwindigkeiten über 130 km/h 

Abstand weniger als  Bußgeld  Punkt / Punkte  ggf. Fahrverbot 
5/10 des halben Tachos  100 Euro  1
4/10 des halben Tachos  180 Euro  1
3/10 des halben Tachos  240 Euro  2 1 Monat 
2/10 des halben Tachos  320 Euro  2 2 Monate 
1/10 des halben Tachos  400 Euro  2 3 Monate 

Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften 

Innerhalb geschlossener Ortschaften berechnet sich der Abstandsverstoß nach der Strecke die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Beispielsweise beträgt der Abstand bei 50 km/h ca. 15 Meter. Es muss also der Abstand eingehalten werden, den der Fahrer in einer Sekunde an Metern fährt. Grundsätzlich beträgt das Bußgeld dann 25 Euro. Sobald es allerdings zu einer Gefährdung kommt erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro und wenn ein Schaden verursacht wird auf 35 Euro. Daneben folgen regelmäßig zivilrechtliche Ansprüche. 

Wie Sie vorgehen sollten!

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, machen Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und Schweigen Sie. Kontaktieren Sie einen versierten Rechtsanwalt der für Sie Akteneinsicht beantragt und schriftlich Einspruch einlegt. Bedenken Sie, dass wenn es zu einem Schaden oder zu einer Gefährdung gekommen ist ebenfalls zivilrechtliche Ansprüche drohen. Da ca. 85 Prozent der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der überprüft ob der Bußgeldbescheid oder das Messverfahren mangelhaft ist. 

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