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Informationen zum Thema Kryptorecht

Die Cyberkriminalität zeichnet sich durch die Nutzung von modernen Informationstechnik aus. Immer mehr Menschen investieren in Kryptowährungen, mit der Folge, dass die Anzahl der Betrugsfälle rapide steigt. Die wohl bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin. Daneben werden aber auch zahlreiche andere Kryptowährungen, wie Ethereum und Litecoin, immer populärer. Dennoch bringt das Investieren in Kryptowährung Gefahren und Risiken mit sich und ist in der Regel nicht der versprochene Reichtum über Nacht. Seriöse Tauschbörsenanbieter erkennt man zum Beispiel an Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erkundigen, ob gegen das Unternehmen Beschwerden vorliegen und ob es generell eine Zulassung besitzt.

Was ist Kryptowährung? 

Grundsätzlich stellt Kryptowährung einen digitalen Vermögenswert dar. Kryptowährung baut auf der Blockchain-Technologie auf und basiert auf Informationstechnik. Die Blockchain ist eine öffentliche Datenbank die Transaktionen verwaltet und protokolliert. Durch diese Technologie ist zum einen die Währung von den zentralen Banken unabhängig, zum anderen wird eine Fälschungssicherheit ermöglicht. Um Zahlungen zu tätigen hat jeder Nutzer einen sogenannten private Key. Mit dem private Key kann der Nutzer eine Transaktion vornehmen und an einen public Key senden. Zu beachten ist, dass bei Transaktionen der public Key exakt eingegeben werden muss, da Transaktionen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die Summe der private und public Keys kann der Nutzer über eine Wallet verwalten. Kryptowährung ist folglich eine digitale Währung. 

Welche Risiken und Gefahren gibt es beim investieren in Kryptowährung? 

Das Investieren in Kryptowährung bringt verschiedene Risiken mit sich. Zu den Risiken gehören nicht nur Kursschwankungen und die daraus folgende Gefahr des Totalverlusts, da kein Staat die Beständigkeit von Kryptowährung garantiert und beispielsweise neue Bitcoins schaffen könnte. Zu den Risiken und Gefahren von Kryptowährung gehört auch der Betrug, Internetdiebstahl, sowie digitale Erpressung. Zudem haben Kryptoanbieter ihren Sitz regelmäßig im Ausland. Oftmals kann es zügig zu fehlenden Kontaktmöglichkeiten kommen, vor allem wenn die Seite offline ist oder der Zugang zum Account nicht mehr möglich ist. Hinzu kommt hier, dass das Risiko fremder Rechtsordnungen und somit eingeschränkter Rechtsdurchsetzung immens hoch ist. 

Wie sieht der Betrug in Bezug auf Kryptowährungen aus?

Der Betrug wird gerade im Bezug auf Kryptowährungen regelmäßig in unterschiedlichen Erscheinungsformen verwirklicht. Bei der Investition im Kryptogeschäft ist höchste Vorsicht vor Täuschung geboten. Berichte können den Anschein machen das die Renditen hoch sind und das Risiko gering ist. Wenn der Nutzer folglich durch die unrichtigen Berichte die Investition abschließt, handelt es sich um einen verwirklichten Investitionsbetrug. Neben dem Investitionsbetrug kommt es regelmäßig zum Systembetrug. Gerade in der Verbrecher-Szene wird Kryptowährung oftmals als „Schneeballsystem“ genutzt, um den Staat zu umgehen. 

Welche Rolle spielt dabei Phishing?

Eine weitere Straftat stellt das Phishing dar. Hierbei werden, beispielsweise durch Emails, Schadsoftware verschickt, um sodann an die Wallet und die daran enthaltenen private Keys zu gelangen. Ähnlich ist die digitale Erpressung. Bei der digitalen Erpressung wird wie beim Phishing eine Schadsoftware auf das Gerät des Opfers geladen und dieses sodann in der Regel gesperrt. Vom Täter wird anschließend ein Lösegeld in Form von Kryptowährung verlangt. 

Fällt auf Kryptowährung steuern an?

Wissenswert ist vor allem das beim An- und Verkauf von Kryptowährung eine Steuer anfallen kann. Wer gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtige Geschäfte mit Kryptowährung nicht anzeigt erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO

Wann eine Steuer anfällt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Faktoren sind hierbei zum Beispiel die Haltedauer und ob die Währung zinstragend veranlagt wurde. Bezüglich der Haltedauer ist bei dem Handel von privat Personen § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG heranzuziehen. Bestimmt wird das eine Steuer ausschließlich dann anfällt, wenn zwischen dem An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Zu beachten ist jedoch, dass während dieses Jahres nicht weiter gehandelt werden darf. Werden beispielsweise Bitcoins gekauft, so dürfen diese auch erst nach einem Jahr wieder weiterveräußert werden, anderenfalls unterfällt der Kauf der Einkommensteuer. Weiterhin ist die Kryptowährung Einkommensteuerpflichtig, wenn sie zinstragend veranlagt wird. 

Interessant ist, dass die Erzeugung von Kryptowährung steuerlich gleich mit der Erzeugung von anderen Wirtschaftsgütern behandelt wird. 

Wie Sie vorgehen sollten!

Um Ihre Investitionen zu retten sollten Sie schnell handeln und einen versierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser wird überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Konten blockiert oder eingefroren werden können und zudem raten Strafanzeige zu erstatten, falls noch nicht geschehen. Außerdem sollten Sie Beweismittel sammeln, Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen und gegebenenfalls Ihr Konto sperren lassen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns. 

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