| Verstoß | Bußgeld | Wer muss das Bußgeld zahlen? |
|---|---|---|
| unzulässige Gruppenbildung | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
| Nichteinhaltung des Mindestabstandes | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
| Verstoß gegen Verbot der Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
| Verstoß gegen Verbot der Organisation nicht zulässiger Veranstaltungen und Versammlungen | 500 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
| Verstoß gegen Geschäfts- und Betriebsuntersagung | 500 € | Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher |
| Verstoß gegen das Besuchsverbot | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
| fahrlässige oder geringfügige Verstöße gegen die SächsCoronaSchVO | 50 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
