Drohender oder bereits erfolgter Widerruf gewährter Sozialleistungen nach Sicherstellung oder Beschlagnahme durch Ermittlungsbehörden

Die Polizei hat Gelder bei Ihnen sichergestellt oder beschlagnahmt und Ihnen droht jetzt der Widerruf der Sozialhilfe?

Wenn Sie Sozialhilfe oder -leistungen empfangen und bei Ihnen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen vermeintlich aus Straftaten stammende Beträge sichergestellt oder beschlagnahmt werden, droht Ihnen eine schwierige Situation: Nach Mitteilung an die zuständigen Ämter müssen Sie mit einem Widerruf der Ihnen gewährten Leistungen rechnen. Zugleich werden bereits bereits gewährte Sozialhilfen und -leistungen von Ihnen zurückverlangt.

In einer derartigen Sachlage ist schnelle Unterstützung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Unsere auf diese Fallkonstellation spezialisierte Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei konnten wir in der Vergangenheit mit unserer Expertise bereits Zahlungsforderungen des Jobcenters in Höhe von über 10.000 EUR erfolgreich abwenden.

Da unsere Kanzlei ihren Arbeitsschwerpunkt klar im Strafrecht setzt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir mangels Bezug zum Strafrecht keine anderen als die vorliegende Fallkonstellation im Bereich des Sozialrechts übernehmen. Wird Ihnen indes strafrechtlich ein Sozialhilfebetrug vorgeworfen, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und Verteidigung.

Nutzen auch Sie unsere Expertise, um Ihre Rechte durchzusetzen! Kontaktieren Sie uns unter 030-120648550 oder buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung (150 EUR) online.