Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

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Wann ist der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB einschlägig?

Tatbestandsvoraussetzungen 

§ 224 StGB stellt eine Qualifikation zur „einfachen“ Körperverletzung gem. § 223 StGB dar. Um den Straftatbestand des § 224 StGB zu erfüllen, muss demzufolge vorerst der Grundtatbestand nach § 223 StGB einschlägig sein. Zusätzlich muss mindestens eines der Tatbestandsmerkmal der Qualifikation erfüllt werden. Folgende Formen der Tatbegehung existieren: 

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen 
  2. mittels einer Waffe oder anderen gefährlichen Werkzeugs 
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls 
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich 
  5. mittels einer dem Leben gefährdenden Behandlung

Wann liegt eine Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen vor?

Alt. 1

Gift meint hierbei jeden organischen oder anorganischen Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit zu beeinträchtigt. Hierzu zählen zum Beispiel Salzsäure oder „K. O.-Tropfen“.

Alt. 2

Zu den anderen gesundheitsschädlichen Stoffen zählen solche Stoffe, die auf thermischem oder mechanischem Wege wirken. Hierunter fallen zerstoßenes Glas, heiße Flüssigkeiten, Viren oder Bakterien.

Das Beibringen meint hierbei die Möglichkeit, dass das Gift oder der andere gefährliche Stoff so mit dem Körper in Verbindung gebracht wird, dass sich dadurch die gefährliche Wirkung entfalten kann. 

Wann liegt eine Körperverletzung mittels einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeugs vor?

Alt. 1

Des Weiteren kann die gefährliche Körperverletzung mit einer Waffe oder anderen gefährlichen Werkzeug verwirklicht werden. Waffen sind hierbei alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind gefährliche Verletzungen beim Menschen zu verursachen. Hierzu zählt etwa auch eine (geladene) Gaspistole.

 

 

 

 

 

 
Alt. 2

Das gefährliche Werkzeug ist hingegen ein Gegenstand, der nach seiner Art und konkreten Verwendung im Einzelfall dazu geeignet ist erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Umstritten ist hierbei vor allem, ob unbewegliche Gegenstände auch ein gefährliches Werkzeug darstellen können. Ein Küchenmesser ist beispielsweise keine Waffe, da es nicht als Angriffs-oder Verteidigungsmittel konzipiert ist, jedoch kann es bei entsprechend Verwendung ein gefährliches Werkzeug sein.

 

 

 

 

 

Wann liegt eine Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls vor?

§ 224 StGB umfasst auch die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls. Ein Überfall ist jeder plötzliche unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen. Das Ausnutzen eines Überraschungsmoments genügt allerdings nicht, vielmehr ist erforderlich, dass der Überfall hinterlistig ist. Hinterlistig meint hierbei, dass der Täter planmäßig vorgeht, indem er seine wahren Absichten verschleiert und dadurch die Abwehrmöglichkeiten des Opfers reduziert. 

Wann liegt eine Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich vor?

Die gefährliche Körperverletzung kann auch gemeinschaftlich begangen werden. Hierfür müssen mindestens 2 Personen am Tatort zusammen wirken. Die zusammenwirkenden müssen nicht als Mittäter agieren, ausreichend ist das gemeinsame Wirken eines Gehilfen und eines Täters bei der Begehung einer Körperverletzung.

Wann liegt eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung vor?

Nach überwiegender Auffassung ist keine konkrete Lebensgefahr erforderlich. Ausreichend ist, dass die Verletzungshandlung generell geeignet ist das Leben des Opfers zu gefährden. Eine das Leben gefährdende Behandlung wurde etwa angenommen bei Messerstichen in die Brust des Opfers oder das Werfen einer Person in eiskaltes Wasser. Dieses Tatbestandsmerkmal bedarf einer Einzelfallbetrachtung und ist einer Auslegung im besonderen Maße zugänglich

Wie wird die gefährliche Körperverletzung bestraft?

Bei Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Sollte ein minder schwerer Fall vorliegen, so droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Der Versuch ist strafbar, vgl. § 224 Abs. 2 StGB. Auch drohen hier wie beim Grundtatbestand soziale Folgen, durch einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Aber auch zivilrechtliche Folgen sind nicht unüblich, oftmals werden Schmerzensgeld Ansprüche geltend gemacht. 

Kontaktieren Sie uns!

Da bereits der Grundtatbestand der Körperverletzung ein hohes Strafmaß hat, sollten Sie dringlichst einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und eine Strategie mit Ihnen entwickeln, um die Strafe weitestgehend abzumildern oder sogar eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt, der Ihnen die Möglichkeiten aufzeigt und Sie bestmöglich verteidigt, vor und im Gerichtsverfahren.

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