RIEGL LR90-235P

Sie sind vom Lasergerät RIEGL LR90-235P erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen: 

Funktionsweise des RIEGL LR90-235P 

Der RIEGL LR90-235P ist ein Lasergerät in Form einer Laserpistole. Um die Geschwindigkeit zu ermitteln sendet das Gerät 2 Laserimpulse. Aus der Veränderung dieser Impulse berechnet die Laserpistole dann automatisiert die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Einsatzorte

Der RIEGL LR90-235P kann mithilfe eines Stativs genutzt werden oder aber auch auf Flächen abgelegt werden. Da die Laserpistole von den Polizeibeamten mit der Hand bedient wird, können auch Messungen aus Fahrzeugen, sowie bei Dunkelheit getätigt werden. 

Fehlerquellen 

Da der RIEGL LR90-235P von Polizeibeamten bedient wird und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kein Blitzerfoto / Beweisfoto gemacht wird treten häufig spezifische Fehler auf. Häufige Fehlerquellen sind:

  • Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung – Da das Laserverfahren ein standardisiertes Messverfahren ist, sind vom Hersteller des RIEGL LR90-235P Vorgaben zur Verwendung in Form einer Gebrauchsanweisung vorgegeben, sodass die Messungen unter gleichen Voraussetzungen stattfinden. 
  • Bedienungsfehler – Vor der Durchführung einer Messung mit dem RIEGL LR90-235P müssen 4 Tests getätigt und dokumentiert werden um sicherzustellen, dass das Gerät fehlerfreie Messungen durchführt. Zu den Tests gehört ein Selbsttest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung und ein Nulltest. Gerade der Test der Visiereinrichtung ist von erheblicher Bedeutung, da dieses fehlerfrei justiert sein muss, um das Fahrzeug exakt anzuvisieren. 
  • Fehler im Messprotokoll – Da bei dem RIEGL LR90-235P keine Beweisfotos gemacht werden ist eine hinreichende Dokumentation der Polizeibeamten erforderlich. Das Messprotokoll ist von erheblicher Relevanz vor allem im Gerichtsverfahren. Oftmals ist die Geschwindigkeitsüberschreitung mehrere Monate her, sodass sich gerade dann auf die Dokumentation der Beamten verlassen werden muss. 
  • Fahrzeug Anhäufungen – Befinden sich zu viele Fahrzeuge in der Nähe des zu messenden Fahrzeugs, aufgrund von Kolonnen oder Überholvorgängen und ist zusätzlich das Zielobjektiv fehlerhaft justiert, so kann das zu messende Fahrzeug nicht anvisiert werden. Kommt es folglich zu einer Verwechslung des Fahrzeugs, mit einem anderen, ist die Messung fehlerhaft. 

 

Wie Sie vorgehen sollten 

Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.