LaserPatrol

Sie sind vom Lasergerät LaserPatrol erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen: 

Funktionsweise der LaserPatrol

Die LaserPatrol ist ein Lasergerät, in Form einer Pistole. Um die Geschwindigkeit zu ermitteln schießt das Gerät Infrarotstrahlen gezielt auf einen Punkt des Fahrzeugs aus. Diese Infrarotstrahlen werden vom Fahrzeug reflektiert und vom Gerät erfasst. Aus der Veränderung dieser Impulse berechnet die Laserpistole dann automatisiert die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs (Dopplerprinzip). 

Einsatzorte

Bei der LaserPatrol handelt es sich um einen mobilen Laser, also nicht um eine klassische Blitzanlage. Eingesetzt werden kann er von Polizeibeamten nahezu überall. Hierbei gilt dennoch, umso geringer die Entfernung zwischen Fahrzeug und LaserPatrol, desto geringer ist die Anfälligkeit für Fehlmessungen. 

Fehlerquellen 

Da die LaserPatrol manuell vom Polizeibeamten bedient wird und lediglich die Geschwindigkeit feststellt, sind besondere Anforderungen an den Polizeibeamten zu stellen. Hierbei kommt es jedoch regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren. Häufige Fehlerquellen sind: 

  • Reflektierende Gegenstände – Andere Autos, Leitblanken, Bäume und vor allem die LED-Lichter an neueren Autos können zu Fehlreflektionen bei der Messung führen und somit die Messung stören. Als Folge dessen, kommt es regelmäßig zu falschen Messwerten. 
  • Fehlverhalten – Die messenden Polizeibeamten müssen speziell ausgebildet sein, um das Lasergerät bedienen zu dürfen. Außerdem müssen sie fehlerfrei das Protokoll führen.
  • Obligatorische Tests – Bevor das Gerät genutzt wird müssen 5 Probemessungen durchgeführt werden, sowie 4 Tests gemacht werden. Hierzu zählt die Nullkontrolle, der Eigentest, der Displaytest und der Visiertest. 
  • Abstand – Grundsätzlich kann die LaserPatrol bis zu 500 Metern weit messen. Hierbei gilt dennoch, je weiter das Fahrzeug von der LaserPatrol entfernt ist, desto eher treten Fehlmessungen auf. 
  • Eichschein – Für das Messgerät muss ein gültiger Eichschein (Prüfschein) vorliegen. 

 

Wie Sie vorgehen sollten 

Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.