ESO ES 1.0

Sie sind vom ESO ES 1.0 erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen: 

Funktionsweise des ESO ES 1.0

Der ESO ES 1.0. zählt zu den Lichtschrankenmessgeräten. Der ESO ES 1.0 arbeitet mit mehreren Helligkeitssensoren. Ausgesendet werden Lichtsignale, die durch ein gegenüber von dem Sendegerät aufgestelltes zweit Gerät zurückgesendet werden. Bei der Messung werden vom Empfänger 3 Lichtsignale geschickt, die das Fahrzeug passiert. Die Geschwindigkeit wird aus dem Abstand zwischen der Zeit von dem 1. und 2. Lichtsignal ermittelt. Es erfolgt eine sogenannte Weg-Zeit-Analyse. Sollte die Geschwindigkeit überschritten werden, wird durch eine Kamera ein Foto von dem Fahrer und Fahrzeug erstellt. Beim 2. bis zum 3. Lichtsignal findet dann regelmäßig eine Kontrollmessung statt. Wichtig ist bei der Messung, dass die Lichtstrahlen alle in einem gleichen Abstand sind, etwa 25 cm. Die Messstrecke ist insgesamt 5 Meter lang. Auf dieser Strecke befindet sich ein 4. Sensor, der die Entfernung zum Fahrzeug ermittelt. 

Einsatzorte

Der ESO ES 1.0 kann vielseitig eingesetzt werden. Er ist eine stationäre, aber auch mobile Messanlage. Eine Besonderheit des ESO ES 1.0. ist, dass er zwei Fahrbahnen zur selben Zeit überwachen kann. 

Fehlerquellen 

Wie bei anderen Messverfahren können beim ESO ES 1.0 ebenfalls Fehlmessungen oder ähnliches entstehen. Häufige Fehlerquellen sind: 

  • Falscher Winkel – Das Lichtschrankenmessgerät muss im richtigen Winkel aufgestellt sein. Entscheidend ist, dass das Gerät senkrecht zur Fahrtrichtung steht. 
  • Fahrzeug Anhäufungen – Sobald sich mehrere Fahrzeuge auf der Fahrbahn befinden ist es oftmals problematisch die Messungen zuzuordnen. 
  • Kontrollpunkt – Bei der Messung muss sowohl beim 1., als auch beim 2. Lichtstrahl derselbe Punkt anvisiert werden. 
  • Eichung –  Für das Messgerät muss eine gültige Eichung vorliegen. Sollte das ESO ES 1.0 nicht ordnungsgemäß geeicht sein, kann es zu Fehlmessungen kommen.

 

Wie Sie vorgehen sollten 

Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.