Straftaten an Silvester – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Vor allem zum Jahreswechsel kommt es vermehrt zu Strafanzeigen. Ursache hierfür ist, dass an den Tagen um Silvester etwaige Böller-Verbote nicht beachtet werden, das gegen das Sprengstoff- oder Waffengesetz verstoßen wird. Häufig werden nicht zertifizierte Böller gezündet. Mit Schreckschusspistolen wird außerhalb der Grenzen des Erlaubten hantiert. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und Rettungskräften. Menschen werden an Silvester verletzt oder getötet.

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit an Silvester erhalten?

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Wie sieht ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz an Silvester aus?

Böller aus Polen erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Vergessen wird hierbei, das die sogenannten „Polen-Böller“ in Deutschland nicht gezündet werden dürfen. Ursächlich ist, dass die Böller keinen Konformitätsnachweis nach § 5 Abs. 1 SprengG tragen, über den pyrotechnische Gegenstände verfügen müssen. Wenn kein Konformitätsnachweis geführt wird, hat der Sprengkörper in aller Regel keine Baumusterprüfung und kein Qualitätssicherungsverfahren im Sinne der deutschen Gesetze durchlaufen. Zudem sind die sogenannten „Polen-Böller“ nicht aus gesundheits- und umweltfreundlichen Materialien gefertigt. Auch verstoßen sie regelmäßig gegen die vorgegebene Schallpegelgrenze. 

Strafbar machen Sie sich bereits beim Erwerb von nicht zugelassenen Sprengkörpern gem. § 40 Abs. 1 SprengstoffG. Beim Erwerb beispielsweise von Polen-Böllern droht eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren, sowie eine empfindliche Geldstrafe. Bedenken sollten Sie, dass sobald ein Mensch an Leib oder Leben gefährdet ist, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren droht. Auch eine versuchte, vollendete oder fahrlässige Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch wird kann erfüllt sein (MEHR). Der Strafrahmen ist nicht zu unterschätzen und es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren

Beschuss von Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr? Strafbar nach § 305a StGB.

An Silvester kam es in der jüngsten Vergangenheit wiederholt zu Attacken auf Feuerwehr, Rettungskräfte und Polizeifahrzeuge. Beim Vorbeifahren wurde mit Feuerwerk geschossen oder die Einsatzfahrzeuge wurde mit Gegenständen wie Feuerlöschern beworfen oder mit einer Kugelbombe gesprengt. 

§ 305a StGB stellt die „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“ unter Strafe. Bereits die teilweise Zerstörung von Kraftfahrzeugen der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Damit wird diese Handlung deutlich strenger bestraft als die bloße Sachbeschädigung nach § 303 StGB.

Legale Böller – im Einzelfall wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB strafbar.

Strafbar macht sich, wer durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Höchstrichterlich ist bisher nicht entschieden, ob § 308 StGB einschränkend auszulegen ist, wenn dabei lediglich handelsübliche Feuerwerkskörper zum Einsatz kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2023 – 6 StR 118/23). Sehr wohl gilt die Vorschrift aber für illegale Böller, bei deren Detonation eine Schallwirkung von über 1000m Umsetzungsgeschwindigkeit hervorgerufen wird (Porner SpoPrax 2023, 34). Ob diese im Ausland frei erworben werden können, ist dabei unerheblich (BGH BeckRS 2023, 17187 für „Polenböller“). Dementsprechend ist beim Umgang mit Explosivstoffen Vorsicht geboten, zumal die Mindeststrafe mit einem 1 Jahr Haft angesetzt ist. Es handelt sich beim Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB um ein Verbrechen.

Verstoß gegen das Waffengesetz an Silvester mit einer Schreckschusspistole?

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann vorliegen, wenn mit einer Schreckschusspistole nicht sachgemäß umgangen wird. Grundsätzlich ist eine Schreckschusspistole einer Waffe sehr ähnlich, es handelt sich um eine Nachbildung einer Waffe. Im Unterscheid zu einer Schusswaffe verschießt eine Schreckschusspistole keine Projektile. Eine Schreckschusspistole hat ein Kartuschenlager und feuert Kartuschenmonition ab. Es werden in der Regel Platzpatronen abgefeuert die einen lauten Knall erzeugen. Wird hierbei nicht der nötige Sicherheitsabstand zu anderen Personen eingehalten kann es zügig zu einer Strafanzeige wegen Körperverletzung (MEHR) oder sogar zur fahrlässigen Tötung (MEHR) kommen. 

Folgendes sollten Sie bei der Verwendung beachten: Grundsätzlich ist die Nutzung einer Schreckschusspistole nur innerhalb des sogenannten befriedeten Besitztum gestattet. Das bedeutet, dass eine Schreckschusspistole auf dem eigenen Grundstück genutzt werden darf. Im Zweifel, kann eine Genehmigung des Inhabers des Hausrechts eingeholt werden, um auf dessen Grundstück die Schreckschusspistole zu nutzen. Das Abfeuern mit einer Schreckschusspistole ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar und hat ein Bußgeld zur Folge. 

Zudem stellt die Nutzung einer Schreckschusspistole eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei dem Abfeuern wird ein erheblicher Lärmpegel erzeugt, sodass dies eine Lärmbelästigung nach § 117 OWiG darstellen kann. Es droht eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro.

Nicht nur bei der Nutzung von Schreckschusspistolen sind die strengen Vorgaben der Normen zu beachten, der Transport ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Der Transport ist ausschließlich in einem verschlossenen Behältnis gestattet. Zudem ist für den Transport und Besitz erforderlich, dass die betreffende Person volljährig ist. Sollten Sie eine Schreckschusswaffe erwerben, müssen Sie sich beim Kauf bereits über den Zweck, weshalb Sie eine Schreckschusspistole erwerben Gedanken machen. Zu beachten ist, dass für den Erwerb und Besitz grundsätzlich kein Waffenschein erforderlich ist. Jedoch ist ein kleiner Waffenschein gesetzlich nach § 10 Abs. 4 WaffG notwendig, wenn die Schreckschusspistole geführt werden soll. Wer eine Schreckschusspistole ohne kleinen Waffenschein bei sich führt, der begeht eine Straftat, welche auch mit Freiheitsstrafe bedroht ist.

Fraglich ist, ob das abfeuern an Silvester mit einer Schreckschusspistole gestattet ist. Für Schreckschusswaffen kann pyrotechnische Munition käuflich erworben werden. Dennoch stellt der Jahreswechsel keine Ausnahme von den grundlegenden Regeln dar. Auch an Silvester ist das Abfeuern nur auf befriedetem Besitztum erlaubt, weiterhin gilt das Verbot der Nutzung einer Schreckschusspistole im öffentlichem Raum. Zudem ist zu beachten, dass durch die Nutzung keine anliegenden Personen gestört werden dürfen. Einzigte Ausnahme ist, dass Sie an Silvester nicht wegen Lärmbelästigung nach § 117 OWiG belangt werden können. 

Anzeige wegen Sachbeschädigung an Silvester?

Vor allem zu Silvester kommt es regelmäßig zu Sachbeschädigungen. Unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk ist hierfür oftmals ursächlich. Derjenige, dem eine Sachbeschädigung nachgewiesen werden kann, wird nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (MEHR).

Strafanzeige an Silvester wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB)?

In letzter Zeit häufen sich am Silvesterabend Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Straftatbestände des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) sind einer der häufigste angezeigten Straftaten im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen an Silvester. Gerade der tätliche Angriff auf Polizisten wird erfahrungsgemäß rigoros verfolgt. Die Mindeststrafe beträgt 3 Monate Haft.  Teilweise wird bereits im vorsätzlichen Anhusten, Anniesen oder Anspucken eine geeignete Tathandlungen im Sinne des § 114 StGB gesehen (vgl. LG Nürnberg-Fürth NStZ 2021, 169 (170); Kulhanek NStZ-RR 2020, 39 (40); JR 2018, 551 (554)). Führt der Angreifer beispielsweise eine Schreckschusspistole mit sich oder greift gemeinschaftlich mit anderen Personen an, erhöht sich die Mindeststrafe auf 6 Monate

Anzeige wegen Straftat an Silvester? Anwalt für Strafrecht einschalten!

Sollten Ihnen ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen werden. Oder haben Sie womöglich gegen das Waffengesetz durch unsachgemäße Nutzung einer Schreckschusspistole verstoßen. Oder sind Sie sonst durch eine Strafanzeige im Zusammenhang mit Silvester konfrontiert, dann sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Die drohenden Bußgelder und Geldstrafen, aber auch Haftstrafen sind ernst zu nehmen. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei und kontaktieren Sie uns! 

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