Anklageschrift

Was ist eine Anklageschrift?

Sobald hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten besteht kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren beenden, in dem Anklage erhoben wird. Die Anklageschrift ist Teil des Zwischenverfahrens. Durch die Anklageschrift wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Hauptverfahren von der Staatsanwaltschaft beantragt. Des Weiteren wird der Beschuldigte durch die Anklageschrift über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert. 

 

Bedeutung der Anklageschrift 

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn Sie einen starken Verdacht gegen Sie als Beschuldigten hat, eine Straftat begangen zu haben. Üblicherweise vertritt die Staatsanwaltschaft hierbei die Ansicht, dass gegen Sie genügend Beweise vorliegen, sodass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Zudem soll eine Einstellung des Verfahrens durch eine Geldauflage oder einen Strafbefehl nicht möglich sein. 

Aus der Anklageschrift geht darüber hinaus hervor, ob Sie möglicherweise das Recht zu einer Pflichtverteidigung haben. (MEHR)

 

Umstände um gegen die Anklageschrift vorzugehen 

Grundsätzlich folgt einer Anklageschrift ein Eröffnungsbeschluss des Gerichts. Ratsam ist es beide Dokumente aufzubewahren und von einem versierten Strafverteidiger überprüfen zu lassen. Möglicherweise ist die Anklageschrift oder bereits der Strafantrag auf dessen Grundlage die Anklage aufbaut mangelhaft. Sowohl die Anklageschrift, also auch der Eröffnungsbeschluss unterliegen speziellen Form- und Inhaltserfordernissen. 

Sobald ein Antragsdelikt vorliegt, sollte überprüft werden, ob der Strafantrag ordnungsgemäß gestellt wurde. Von Relevanz ist hierbei, dass der Antrag form- und fristgerecht gestellt wurde, sowie die antragende Person hierzu auch berechtigt war. Sollte ein Verfahrensfehler vorliegen ist die Anklage unter Umständen hinfällig. 

Neben einem ordnungsgemäßen Antrag muss auch die Anklage ordnungsgemäß sein. Die Anklageschrift muss hierbei hinreichend konkret sein. Hinreichend konkret ist die Anklageschrift, wenn sie die Umstände der Tat enthält. Zu den Umständen gehören die Tatzeit, der Tatort und die vorgeworfene Tat. Die vorgeworfene Tat muss exakt mit den Umständen des Tathergangs übereinstimmen. Anderenfalls ist die Anklage fehlerhaft. 

Manche Sachverhalte bestehen aus mehreren Teilakten. Hier ist vor allem zu beachten, das wenn in einem dieser Teilakte bereits eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens erreicht worden ist, der Anklageanspruch des Staates verbraucht sein könnte. 

Neben Form- und Fristerfordernissen muss der Angeklagte zudem verhandlungsfähig sein. 

 

Folge der Anklageschrift: Eröffnung der Hauptverhandlung 

Ab dem Zeitpunkt an dem bei Ihnen die Anklageschrift zugestellt wird haben Sie die Möglichkeit, aber vor allem auch das Recht, sich zum Inhalt der Anklage zu äußern und bereits entlastende Beweise einzureichen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, um sich nicht vorschnell selber zu belasten. Ohne einen erfahrenen Strafverteidiger können Sie sich vermutlich nicht einen umfassenden Überblick verschaffen und folglich einschätzen was Sie belastet und was nicht. Demnach ist das Risiko spätere Verfahrensstrategien zunichte zu machen beachtlich.  

Ein weiterer Vorteil bereits frühzeitig, ab erhalt der Anklageschrift, einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist, dass dieser neben einer zu beantragenden Akteneinsicht ebenfalls die Möglichkeit hat, die Erklärungsfrist zu verlängern. Es ist nicht unüblich, das es bereits vor Zustellung des Eröffnungsbeschlusses somit zur Einstellung des Verfahrens kommt. 

Sollte die Erklärungsfrist verstrichen sein entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet ist. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens wird ein Hauptverhandlungstermin festgelegt. Die Hauptverhandlung kann an mehreren Terminen stattfinden, oft sogar Monate andauern. Zu beachten ist, dass das Erscheinen zur Hauptverhandlung für den Angeklagten verpflichtend ist. Anderenfalls wird regelmäßig ein Haftbefehl erlassen. (MEHR)

 

Wie sollten Sie vorgehen! 

Sie haben eine Anklageschrift durch das Amts- oder Landgericht erhalten? Dann sollten Sie sich umgehend an einen versierten Strafverteidiger wenden. Dieser wird für Sie überprüfen ob die Anklageschrift mangelfrei ist, Akteneinsicht beantragen und eine Verfahrenseinstellung bereits vor Eröffnung des Hauptverfahrens anstreben. Äußern Sie sich nicht vorschnell bezüglich der Anschuldigungen aus der Anklageschrift. Lassen Sie sich umfassend von einem Strafverteidiger beraten. Kontaktieren Sie uns. 

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