Verstoß | Bußgeld | Wer muss das Bußgeld zahlen? |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Nahverkehrsmitteln | (derzeit keine Regelbuße festgelegt) | – |
… Verstoß gegen Mundschutzpflicht oder fehlende Schutzkleidung in Friseurbetrieben (ab 4. Mai 2020) | 50 – 500 € | Beschäftigter, Kunde |
Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen (1,5 Meter) [Stand 26.05.2020: derzeit aufgrund einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts laufende Verfahren ausgesetzt und keine neuen Bußgelder möglich] | 25 – 500 € | jede beteiligte Person |
… auf Wiesen und Freiflächen (5 Meter) | 25 – 500 € | jede beteiligte Person |
Nichteinhaltung von Hygieneregeln (diese müssen in allen Einrichtungen und bei sämtlichen Veranstaltungen eingehalten werden) bzw. fehlendes Hygienekonzept | 250 – 5.000 € | Inhaber, Veranstalter, Geschäftsführer bzw. Verantwortlicher |
Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als einer nicht zum selben Hausstand gehörigen Person (ausgenommen: Ehe- oder Lebenspartner, im ÖPNV, zum Zwecke der Berichterstattung oder einer beruflichen, mandatsbezogenen oder ehrenamtlichen Tätigkeit) [Stand 26.05.2020: derzeit aufgrund einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts laufende Verfahren ausgesetzt und keine neuen Bußgelder möglich] | 10 – 100 € | jede beteiligte Person |
Grillen oder Anbieten offener Speisen im öffentlichen Raum | 25 – 500 € | jede beteiligte Person |
verbotswidrige Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften oder Ansammlungen* (Achtung! Gilt auch für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich bei mehr als 20 Personen und fehlenden zwingenden Gründen, etwa bei Hochzeit oder Beerdigung) | 500 – 2.500 € | Veranstalter, Geschäftsführung bzw. Verantwortlicher |
… verbotswidrige Teilnahme | 50 – 500 € | teilnehmende Person |
bei zulässigen Veranstaltungen*2.-3. nicht die Einhaltung der Mindestabstände oder Hygieneregeln gewährleistet | 50 – 500 € | Versammlung leitende Person |
bei kultisch-religiösen Veranstaltungen verbotswidrig Gegenstände zwischen mehreren Personen herumgereicht | 25 – 500 € | jede beteiligte Person |
bei zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsliste** zu führen verstoßen bzw. Verstoß gegen Aufbewahrungsfrist (4 Wochen) oder Herausgabepflicht | 50 – 500 € | Veranstalter, Geschäftsführung bzw. Verantwortlicher |
verbotswidrige Schaffung von Aufenthaltsanreizen in Verkaufsstellen (auch Sitzgelegenheiten in Einkaufszentren) | 500 – 5.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… entsprechende Anreize und Sitzgelegenheiten nicht entfernt oder gesperrt | 100 – 2.500 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
fehlende bzw. mangelhafte Zugangskontrolle in Verkaufsstellen (maximal 1 Person/20 m² Verkaufsfläche gestattet) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
verbotswidrige Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. Einrichtungen | 50 – 500 € | Teilnehmer bzw. Nutzer |
Verstoß gegen Besuchsverbot in Krankenhäusern (ausgenommen: Kinder unter 16 Jahren dürfen 1 x täglich für jeweils eine Stunde nahestehende Personen als Besuch empfangen, sofern diese keine Atemwegserkrankungen hat; Besuch zum Zwecke der Sterbebegleitung durch Urkundspersonen oder nahestehende Personen, sofern dies ärztlich genehmigt ist) | 50 – 1.000 € | Besucher |
… Verstoß durch Einrichtung | 250 – 2.500 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
verbotswidrige Durchführung von Schülerfahrten | 1.000 – 10.000 € | Inhaber, Schulleiter bzw. Geschäftsführung |
… verbotswidrige Teilnahme an Schülerfahrten | 250 – 2.500 € | sorgeberechtigte Person bzw. volljährige teilnehmende Person |
Verstoß gegen die Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des SGB IX (allgemeine Regelung: jeder Bewohner darf 1 x täglich für eine Stunde von einer Person besucht werden, ausgenommen hiervon sind Kinder unter 16 Jahren oder Personen mit Atemwegserkrankungen) | 50 – 1.000 € | Besucher |
… Verstoß durch Einrichtung | 250 – 2.500 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
Quarantänebestimmungen für Ein- oder Rückreisende aus dem Ausland | ||
nach Einreise nicht in häusliche Isolation begeben (vorgeschriebener Zeitraum: 14 Tage) | 500 – 2.500 € | Ein- und Rückreisende |
Nichteinhaltung der Pflicht, auf direktem Wege in die eigene Unterkunft oder Wohnung zu fahren | 150 – 3.000 € | Ein- und Rückreisende |
verbotswidriger Besuch bei einem betroffenen Ein- oder Rückreisenden | 300 – 1.000 € | Besucher |
nicht umgehend Kontakt zur zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) aufgenommen | 150 – 2.000 € | Ein- und Rückreisende |
zuständiges Gesundheitsamt nicht umgehend über Symptome informiert | 300 – 3.000 € | Ein- und Rückreisende |
Nichteinhaltung der Pflicht zum Verlassen des Landesgebiets auf unmittelbarem Weg | 150 – 2.000 € | Durchreisende |
unrichtige Dienst- oder Arbeitsbescheinigung ausgestellt, die eine Ausnahme von der häuslichen Isolationspflicht fälschlicherweise begründet | 2.000 – 10.000 € | Dienstherr bzw. Arbeitgeber |
Nichtgewährleistung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und fehlende Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung für die ersten 14 Tage nach Einreise von Saisonarbeitskräften | 5.000 – 10.000 € | Arbeitgeber |
Verstoß gegen Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde bei Saisonarbeit | Arbeitgeber | |
verbotswidriger Betrieb bzw. verbotswidrige Öffnung von … | ||
… Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkten, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Unternehmen | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Vergnügungsstätten | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Kinos, Theatern, Konzerthäusern | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… öffentlichen Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten und ähnlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft vor dem 4. Mai 2020*** | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Tierhäusern oder Spielplätzen in Zoo oder Tierpark | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Prostitutionsgewerben im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Erbringung von sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt | 250 – 5.000 € | Leistungserbringer sowie Kunde |
… Dienstleistungsgewerben im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben (ausgenommen: medizinisch notwendige Behandlungen) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Friseurbetrieben vor dem 4. Mai 2020 | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… gewerblicher Ausflugs- und Stadtrundfahrten | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… gastronomischen Einrichtungen (inkl. Shisha-Bars), sofern nicht ausschließlich für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken geöffnet | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… touristischen Übernachtungsangeboten (Hotels, Herbergen usf.) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Verkaufsstellen von über 800 m² für den Publikumsverkehr (ausgenommen: Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Kfz-Handel, Fahrradgeschäfte, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. Einrichtungen (ausgenommen: kontaktloser Sport auf Sportanlagen im Freien unter Einhaltung der Kontaktsperre bzw. des Mindestabstands; schriftliche Genehmigung der Senatsverwaltung etwa für notwendigen Trainingsbetrieb) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege im Sinne des SGB XI für den Pflegebetrieb (ausgenommen: Notbetreuung) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen (dies umfasst die Leistungstypen BFBTS, TSHIV und TBTSB) und Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX (ausgenommen: Notbetreuung, für Mitarbeiter oder anderes Personal, sofern für die Sicherstellung der Versorgung von Leistungsberechtigten erforderlich) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… vor 27. April 2020: öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges für den Lehrbetrieb vor dem (ausgenommen: für Prüfungsbetrieb bereits vorzeitige Öffnung für betroffene Schüler zulässig) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber, Schulleiter bzw. Geschäftsführung |
… ab 27. April 2020: öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges für den Lehrbetrieb entgegen den näheren Bestimmungen der für Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung (ausgenommen: Prüfungsbetrieb) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber, Schulleiter bzw. Geschäftsführung |
… Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freie Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und Fahrschulen | 1.000 – 10.000 € | Inhaber, Schulleiter bzw. Geschäftsführung |
… Tageseinrichtungen und Angeboten der Kindertagespflege im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes (ausgenommen: Notbetreuung) oder privaten Betreuungsangeboten (ausgenommen: Gruppen bis zu drei Kindern) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Gesundheits- und Pflegefachschulen sowie sonstigen Einrichtungen der Berufsbildung entgegen den Bestimmungen der jeweils zuständigen Senatsverwaltung | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Berlin für den Präsenzlehrbetrieb oder Publikumsverkehr (ausgenommen: dringend erforderliche Präsenzprüfungen oder Praxisformate – etwa in Laboren oder Arbeitsräumen) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Bibliotheken und Archiven – auch bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen – vor dem 27. April 2020 (ab Stichtag Leihbetrieb gestattet) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… der Außenanlagen des Botanischen Gartens vor dem 27. April 2020 (Öffnung anderer als der Außenanlagen auch hiernach nicht gestattet) | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
… Mensen des Studierendenwerkes | 1.000 – 10.000 € | Inhaber bzw. Geschäftsführung |
* Ausnahmen: 1. Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen (z. B. Teile des Regierungsapparates, Polizei), im Rahmen der Gesundheitsfürsorge oder zur Aufrechterhaltung von Wirtschaftsunternehmen 2. bis 3. Mai 2020 – Ausnahme für ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel bei bis zu 20 Teilnehmern (bei entsprechend genehmigter Ausnahme) 3. ab 4. Mai 2020 – für ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel von nicht mehr als 50 Teilnehmern (sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden), kultisch-religiöse Veranstaltungen von nicht mehr als 50 Teilnehmern (sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können) ** erforderlicher Inhalt der Anwesenheitslisten: Vor- und Nachname, vollständige Anschrift sowie Telefonnummer einer jeden teilnehmenden bzw. anwesenden Person *** Öffnung ab dem Stichtag nur unter Einhaltung der Hygieneregeln (Bibliotheken nur für Leihbetrieb geöffnet) |