Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg

Verstoß Bußgeld Wer muss das Bußgeld zahlen?
Verstoß gegen Mindestab­standsgebot 50 – 250 € jede Per­son
Aufenthalt im öffent­lichen Raum mit Personen aus mehr als zwei Haus­halten 50 – 500 € jede Per­son
Fehlendes Vor­halten oder fehlende Umset­zung eines Hygiene­konzeptes 100 – 5.000 € Arbeit­geber oder Trä­ger der Einrich­tung, Inha­ber, Geschäfts­führung
Unterlassen der erforder­lichen Maß­nahmen durch Verkaufs­stellen sowie Einrich­tungen zur Er­bringung von Dienst­leistungen, bei denen ein physischer Kunden­kontakt statt­findet 250 – 2.500 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Durchführung von nicht gestat­teten öffent­lichen oder nicht­öffent­lichen Veranstal­tungen, Versamm­lungen oder sonstigen Ansamm­lungen 500 – 2.500 € Veran­stalter, Verant­wortlicher
… Teil­nahme 50 – 500 € Teil­nehmer
fehlende Sicher­stellung oder fehlende Doku­mentation der erforder­lichen Abstands- und Hygiene­regeln bei gestat­teten öffent­lichen oder nicht­öffent­lichen Veran­staltungen (in Gottes­häusern, Behör­den, bei Prü­fungen, gestat­tetem Unter­richt usf.) 250 – 2.500 € Verant­wortlicher
Betrieb von öffent­lichen und privaten Sport­anlagen, Fitness­studios, Tanz­studios sowie der Betrieb von Thermen, Wellness­zentren und ähn­lichen Einrich­tungen ist (ausge­nommen: Schwimm­bäder zur Wahr­nehmung schulischer Bewegungs­angebote und ab dem 15.05. für kontakt­freien Sport- oder Trainings­betrieb) 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… Besuch oder Nut­zung 50 – 500 € Be­sucher, Nut­zer
Nutzung Sanitär­anlagen sowie Umkleide­räume und -kabinen (ausge­nommen: Nutzung von WC-Anlagen sowie das Betreten von Gebäu­den zum Ent­nehmen und Zurück­stellen von Sport­geräten, zum Holen und Bringen von für den Sport benö­tigten Tieren und zu deren Versor­gung) 50 – 500 € Nut­zer
Besuch oder Nutzung eines öffent­lich zugäng­lichen Spiel­platzes von Personen, die das 14. Lebens­jahr vollendet haben, sofern diese nicht als Aufsichts­pflicht­berechtigte ein Kind begleiten 50 – 500 € Be­sucher, Nut­zer
Betrieb Tanzlust­barkeiten (insbesondere Clubs, Disko­theken, Musikclubs und vergleichbare Einrich­tungen), Messen, Spezial­märkten, Spiel­hallen, Spiel­banken, Wettannahme­stellen und ähnlichen Gewerbe­stellen für den Publikums­verkehr 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb einer Vergnügungs­stätte für den Publikums­verkehr 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb einer Prostitutions­stätte für den Publikums­verkehr 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb von Kinos, Theatern, Konzert­häusern, Jahr­märkten, Freizeit­parks sowie Einrich­tungen, die Freizeit­aktivitäten anbieten und ähn­lichen Einrich­tungen für den Publikums­verkehr 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb von Tier­häusern in Tier­parks, Wildge­hegen und zoolo­gischen Gärten für den
Publikums­verkehr
1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb einer gastrono­mischen Einrich­tung (ausge­nommen: Rastan­lagen und Auto­höfe an Bundesauto­bahnen, Gast­stätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben und keine Abstell- oder Sitzge­legen­heiten bereitstellen, Gast­stätten im Reise­gewerbe, Kantinen für Betriebs­angehörige sowie für Angehörige von Bundes­wehr, Polizei und Zoll, von Studenten­werken betriebene Verpflegungs­einrichtungen – Mensen und Cafeterien – an Hochschul­standorten; ab 15.05. zulässig geöffneten Einrich­tungen, die die Hygiene­regeln und Öffnungs­zeiten von 6-22 Uhr einhalten) 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Nichteinhaltung der Vorgaben zum Bestell­prozess (telefonische oder elektronische Bestellung oder nach Bestellung über Sprech­anlagen) 250 – 2.500 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Verstoß gegen die ab 15.05. geltenden Öffnungs­zeiten für zulässig geöffnete, gastro­nomische Einrich­tungen (6-22 Uhr) 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Beherbergung von Personen zu touris­tischen Zwecken (ab 15.05. ausge­nommen: Camping­plätze, Wohnmobil­stellplätze, Ferien­wohnungen und -häuser sowie Charter­boote mit Übernachtungs­möglichkeit, sofern die jeweiligen Unter­künfte über eine eigene Sanitär­ausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschafts­einrichtungen geschlossen bleiben) 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
Durchführung oder Unter­breitung eines Angebotes von Reise­busreisen, Stadtrund­fahrten, Schiffsaus­flügen und vergleich­baren touris­tischen Ange­boten 500 – 2.500 € Veran­stalter, Geschäfts­führung, Verant­wortlicher
… Teilnahme 50 – 500 € Teil­nehmer
Öffnen sanitärer Gemeinschafts­einrichtungen auf Camping­plätzen, Wohnmobil­stellplätzen, in Ferien­wohnungen und -häusern sowie auf Charter­booten 500 – 5.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
verbotswidrige Kampfmittel­beseitigung 1.000 – 10.000 € Unter­nehmen
Duldung von Besuch durch mehr als eine Person pro Patientin oder Patient in Kranken­häusern, Pflege­einrich­tungen u. Ä. 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… fehlende Zutritt­steuerung und Nichtdurch­führung geeigneter Maß­nahmen zum wirksamen Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… Besuch einer Einrich­tung durch mehr als eine Person pro Patientin oder Patient 100 – 1.000 € Be­sucher
… Gewährung des Zutritts für Personen mit Atemwegs­infektionen 5.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… Duldung von Besuchern trotz eines aktiven SARS-CoV-2-Infektions­geschehens in der jeweiligen Einrich­tung 5.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… Nichtbeachtung von Anwei­sungen der Leitung des Kranken­hauses oder der Einrich­tung 100 – 1.000 € Be­sucher
Verstoß gegen die Anzeige­pflicht von Personaleng­pässen oder Versorgungs­problemen in Einrich­tungen der Kinder- und Jugend­hilfe 100 – 5.000 € Trä­ger
… Verstoß gegen Wei­sungen der Jugend­ämter oder der Einrichtungs­aufsicht 100 – 10.000 € Trä­ger
… Verstoß gegen die Dokumentations­verpflichtung und die Einhal­tung der Hygiene­standards 1.000 – 10.000 € Trä­ger, Inha­ber, Geschäfts­führung
… Verstoß gegen das Über­nachtungs­verbot 100 – 5.000 € Trä­ger, Inha­ber, Geschäfts­führung
… Verstoß gegen die Voraus­setzung für Heim­fahrten 100 – 5.000 € Trä­ger, Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb einer erlaubnis­pflichtigen Einrich­tung der Kinder- und Jugend­hilfe trotz Widers­pruchs des zuständigen Jugen­damtes 100 – 1.000 € Trä­ger, Inha­ber, Geschäfts­führung
Betrieb von Werk­stätten für Menschen mit Behin­derung, Tagesförder­stätten und ähnlichen Einrich­tungen (ausge­nommen: Not­betreuung) 1.000 – 10.000 € Inha­ber, Geschäfts­führung
… Unterlassen der erforder­lichen Maß­nahmen im Sinne der Ver­ordnung 250 – 2.500 € Inha­ber, Geschäfts­führung