Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland

Verstoß Sanktion Wer muss das Bußgeld zahlen?
Aufenthalt im öffent­lichen Raum mit mehr als den erlaub­ten Personen bis 200 € jede betei­ligte Person
Zuwider­handeln gegen das Verbot für Ansamm­lungen 200 – 400 € jede betei­ligte Person
Zuwider­handeln gegen das Veran­staltungs­verbot 1.000 – 4.000 € Veran­stalter
Veranstaltung einer Versamm­lungen (Stand­kund­gebung) unter freiem Himmel ohne Einhal­tung des Mindest­abstands oder ohne Beachtung infektions­schutz­rechtlicher Auflagen 400 – 800 € Veran­stalter
… Teilnahme bis 200 € jede betei­ligte Person
Teilnahme an einer Zusammen­kunft im privaten Bereich mit mehr Personen als zulässig bis 100 € jede betei­ligte Person
verbotswidrige Teil­nahme an Bestat­tungen über den engsten Familien­kreis hinaus bis 200 € jede betrof­fene Person
Nichteinhaltung der Begren­zung der Teilnehmer­zahl, der Abstands­regeln oder der Hygiene­regelungen bei gemeinsamen Gottes­diensten und Gebeten bis 1.000 € Verant­wortlicher
verbots­widriger Betrieb eines Gaststätten­gewerbes 1.000 – 4.000 € Inha­ber
verbotswidriger Betrieb von Hotels, Beherbergungs­betrieben und Camping­plätzen sowie verbots­widrige Zurverfügung­stellung von Unter­künften für Übernach­tungen zu privaten touris­tischen Zwecken 1.000 – 4.000 € Inha­ber, Päch­ter
verbotswidriges Erbringen sexueller Dienst­leistungen, verbotswidrige Ausübung des Prostitutions­gewerbes 200 – 4.000 € Leistungs­erbringer, Betrei­ber
verbotswidriger Betrieb von Einrich­tungen, Anlagen und Betrieben 1.000 – 4.000 € Betrei­ber, Verant­wortlicher
Unterlassen der Steuerung des Zugangs und von Zugangs­kontrollen 500 – 2.000 € Betrei­ber, Verant­wortlicher
verbotswidrige Abgabe von Speisen und Getränken in Spiel­hallen 500 – 1.000 € Betrei­ber, Inha­ber
verbotswidriger Betrieb von Sporthallen, Sport­plätzen, Sport­anlagen und Sportein­richtungen und deren Nutzung 1.000 – 4.000 € Betrei­ber
Durchführung des Trainings­betriebs bei Verstoß gegen eine oder mehrere Auflagen bis 200 € Trai­ner, Sport­ler
Trainingsbetrieb im Berufs­sport bei Verstoß gegen eine oder mehrere Auflagen oder Verstoß gegen Gebot von Klein­gruppen bis 500 € Trai­ner, Sport­ler
Betrieb von zoolo­gischen Gärten, Tier­parks und ähnlichen Einrich­tungen ohne Einhal­tung der Hygienean­forderungen oder ohne Begrenzung der Besucher­zahl oder Öffnung von Innen­anlagen 500 – 2.000 € Betrei­ber
keine Sicher­stellung der Einhaltung von Hygiene­maßnahmen 500 – 2.000 € Betrei­ber, Verant­wortlicher
unbefugtes Betreten einer Einrich­tung für Menschen mit Behin­derungen 500 – 2.000 € Besu­cher
Unbefugtes Betreten von Einrich­tungen der teilsta­tionären Tages- und Nacht­pflege und von Einrich­tungen des ambulant betreuten Wohnens 500 – 2.000 € Besu­cher
Missachtung des Gebots, eine oder mehrere angeordnete Maß­nahmen durch Kranken­häuser, Vorsorge- und Rehabilitations­einrichtungen zu ergreifen ab 800 € Leit­ung
verbotswidriger Betrieb der Verpflegungs­betriebe des Studenten­werks und von Cafeterien und sonstigen Verpflegungs­einrichtungen der Hoch­schulen trotz Betriebs­untersagung ab 1.000 € Inha­ber
verbotswidriges plan­mäßiges Sondieren und Freilegen von Kampf­mitteln 200 – 3.000 € Unter­nehmer