wiederholter Verstoß gegen die Maskenpflicht |
50 € |
betroffene Person |
nach Einreise aus einem Risikogebiet gegen Pflicht zur häuslichen Isolation oder Tätigkeitsverbot verstoßen |
500 € |
Einreisender oder Rückreisender |
… verbotswidrig eine solche Person besucht |
200 € |
Besucher |
als Besucher gebotene Hygienemaßnahmen missachtet |
200 € |
Besucher |
gegen das Verbot für Menschen mit Behinderung verstoßen, bestimmte Einrichtungen zu betreten |
200 € |
betretende Person und Träger |
verbotswidriges Betreten einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung |
200 € |
pflegebedürftige Person |
verbotswidrige Nutzung von Frühförderstätten für behinderte Kinder oder Therapieeinrichtungen |
200 € |
Nutzer |
verbotswidriges Betreten von Unterkünften nach LAG, Übergangswohnheimen oder stationäre Jugendeinrichtungen |
200 € |
betretende Person |
verbotswidriges Betretenlassen von Betreuungseinrichtungen von Kindern |
200 € |
Leitung bzw. Verantwortlicher |
verbotswidrige Beschäftigung von Reiserückkehrern, Kontaktpersonen oder Personen mit Covid-19-Symptomen |
1.000 € |
Leitung |
Zusammenkunft im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören |
200 € |
jede beteiligte Person |
Grillen, Feiern, Picknicken u. Ä. im öffentlichen Raum |
200 € |
jede beteiligte Person |
Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten und Angebote |
500 – 5.000 € (je nach Umfang, Größe und Dauer) |
Verantwortlicher |
Verstoß gegen das Verbot des Anbietens von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangeboten |
200 – 1.000 € |
Organisator bzw. Anbieter |
verbotswidrige Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten |
200 € |
Teilnehmer bzw. Nutzer |
verbotswidrige Teilnahme bzw. Erteilung von Bildungsangeboten |
200 € |
Teilnehmer und Anbieter |
verbotswidrige Teilnahme an Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen, Synagogen und vergleichbaren Orten anderer Glaubensgemeinschaften |
200 € |
Teilnehmer |
in Betrieben Empfehlungen des RKI sowie Abstandsgebot nicht eingehalten |
200 – 1.000 € |
Inhaber bzw. Geschäftsführer |
bei Dienstleistungen Empfehlungen des RKI missachtet |
200 – 1.000 € |
Dienstleister bzw. Handwerker |
Verstoß gegen das Bewirtungsverbot |
500 – 5.000 € (je nach Umfang, Größe und Dauer) |
Inhaber bzw. Geschäftsführer |
Hygienevorgaben bei der Abholung von Speisen im Außer-Haus-Verkauf missachtet |
500 – 1.000 € (je nach Umfang, Größe und Dauer) |
Inhaber bzw. Geschäftsführer |
verbotswidrig Übernachtungen angeboten |
500 – 5.000 € (je nach Umfang, Größe und Dauer) |
Anbieter bzw. Inhaber |
gegen Schließungsgebot von Einrichtungen verstoßen |
500 – 5.000 € (je nach Umfang, Größe und Dauer) |
Inhaber bzw. Geschäftsführer |
verbotswidrige Durchführung von medizinisch nicht notwendigen oder dringenden Eingriffen und Behandlungen |
500 – 5.000 € (je nach Umfang) |
behandelnde Person und Leitung bzw. Geschäftsführung |
Verstoß gegen die Meldepflicht für Beatmungsgeräte |
500 – 5.000 € (je nach Umfang und Zahl der Geräte) |
Verantwortlicher |