Corona-Bußgeldkatalog für Hessen

Verstoß Buß­geld Wer muss das Buß­geld zahlen?
wieder­holter Verstoß gegen die Masken­pflicht 50 € betrof­fene Per­son
nach Ein­reise aus einem Risiko­gebiet gegen Pflicht zur häus­lichen Isola­tion oder Tätig­keits­verbot ver­stoßen 500 € Ein­reisen­der oder Rück­reisen­der
… verbots­widrig eine solche Per­son be­sucht 200 € Be­sucher
als Be­sucher gebo­tene Hygiene­maß­nahmen miss­achtet 200 € Be­sucher
gegen das Ver­bot für Menschen mit Be­hinde­rung ver­stoßen, bestimm­te Ein­rich­tungen zu be­treten 200 € betre­tende Per­son und Trä­ger
verbots­widriges Be­treten einer Tages- oder Nacht­pflege­einrich­tung 200 € pfle­ge­be­dürf­tige Per­son
verbots­widri­ge Nut­zung von Früh­förder­stätten für behin­derte Kin­der oder Therapie­einrich­tungen 200 € Nut­zer
verbots­widriges Be­treten von Unter­künften nach LAG, Über­gangs­wohn­heimen oder statio­näre Jugend­einrich­tungen 200 € be­tre­tende Person
verbots­widriges Be­treten­lassen von Betreu­ungs­einrich­tungen von Kin­dern 200 € Lei­tung bzw. Ver­ant­wort­licher
verbots­widrige Beschäf­tigung von Reise­rück­kehrern, Kontakt­perso­nen oder Per­sonen mit Covid-19-Symp­tomen 1.000 € Lei­tung
Zusammen­kunft im öffent­lichen Raum von mehr als zwei Per­sonen, die nicht zum selben Haus­stand ge­hören 200 € jede be­tei­ligte Per­son
Grillen, Feiern, Pick­nicken u. Ä. im öffent­lichen Raum 200 € jede be­tei­ligte Per­son
Verstoß gegen das Ge­bot der Schlie­ßung und Einstel­lung von Einrich­tungen, Betrie­ben, Begeg­nungs­stätten und Ange­bote 500 – 5.000 € (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Ver­ant­wort­licher
Verstoß gegen das Ver­bot des Anbie­tens von Zusammen­künften, touris­tischen und kultu­rellen Ange­boten jeg­licher Art und sons­tige Sport­ange­boten 200 – 1.000 € Or­gani­sator bzw. An­bie­ter
verbots­widrige Teil­nahme an einer Zusammen­kunft oder Wahr­nehmung von touris­tischen und kultu­rellen Ange­boten jeg­licher Art und sons­tigen Sportan­geboten 200 € Teil­neh­mer bzw. Nut­zer
verbots­widrige Teil­nahme bzw. Ertei­lung von Bildungs­angeboten 200 € Teil­neh­mer und An­bie­ter
verbots­widrige Teil­nahme an Zusammen­künften in Kirchen, Moscheen, Syna­gogen und vergleich­baren Orten anderer Glaubens­gemein­schaften 200 € Teil­neh­mer
in Betrie­ben Empfeh­lungen des RKI sowie Abstands­gebot nicht ein­gehalten 200 – 1.000 € Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer
bei Dienst­leistungen Empfeh­lungen des RKI miss­achtet 200 – 1.000 € Dienst­leis­ter bzw. Hand­wer­ker
Verstoß gegen das Be­wirtungs­verbot 500 – 5.000 € (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer
Hygiene­vorgaben bei der Abho­lung von Speisen im Außer-Haus-Verkauf miss­achtet 500 – 1.000 € (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer
verbots­widrig Übernach­tungen ange­boten 500 – 5.000 € (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) An­bie­ter bzw. In­ha­ber
gegen Schließungs­gebot von Einrich­tungen ver­stoßen 500 – 5.000 € (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer
verbots­widrige Durch­führung von medi­zinisch nicht notwen­digen oder dringen­den Ein­griffen und Behand­lungen 500 – 5.000 € (je nach Um­fang) be­han­deln­de Per­son und Leit­ung bzw. Ge­schäfts­füh­rung
Verstoß gegen die Melde­pflicht für Beat­mungs­geräte 500 – 5.000 € (je nach Um­fang und Zahl der Ge­räte) Ver­ant­wort­licher