Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen

Ver­stoß Buß­geld in Eu­ro Wer muss das Buß­geld zah­len?
derzeit nur in Wolfs­burg: Ver­stoß gegen hier gelten­de Corona-Masken­pflicht in Geschäf­ten, Arzt­praxen, Kranken­häusern, Bussen, Taxen und öffent­lichen Gebäu­den 50 be­trof­fene Per­son
Missach­tung des Gebots der Redu­zierung physi­scher Kontakte 50 – 400 € je­de be­tei­lig­te Per­son
verbots­widriger Betrieb von Bars, Clubs, Disko­theken und ähnlichen Einrich­tungen, Theater, Opern, Konzert­häusern, Kultur­zentren und ähnlichen Einrich­tungen, unabhängig von der jeweiligen Träger­schaft und den Eigentums­verhältnissen, Messen, Kinos, Freizeit­parks, Spezial­märkten, Spiel­hallen, Spiel­banken, Wettannahme­stellen und ähnliche Einrich­tungen, jeweils sowohl inner­halb als auch außer­halb von Gebäuden, Prostitutions­stätten, Bordellen und ähnlichen Einrich­tungen sowie die Straßen­prostitution, öffent­lichen und privaten Sport­anlagen, Schwimm- und Spaß­bädern, Fitness­studios, Saunen und ähnlichen Einrich­tungen, Indoor-Spiel­plätzen, Kletter­hallen und ähnlichen Einrich­tungen 3.000 – 10.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
… verbots­widriger Besuch einer solchen Einrich­tung 150 – 400 € Be­sucher
verbots­widriger Betrieb einer Beherberg­ungsstätten zu touris­tischen Zwecken 3.000 – 10.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
verbots­widrige Durch­führung von nicht gestatteten Zusammen­künften, Veran­staltung oder Versamm­lungen in Vereins­räumen, Sport- und Freizeitein­richtungen 1.000 – 5.000 € Veran­stalter
… verbots­widrige Teil­nahme 150 – 400 € Teil­nehmer
verbots­widrige Durch­führung einer öffentl­ichen Veran­staltung 1.000 – 5.000 € Veran­stalter
… verbots­widrige Teil­nahme 150 – 400 € Teil­nehmer
verbots­widrige Durch­führung einer Großver­anstaltung 3.000 – 10.000 € Veran­stalter
… verbots­widrige Teil­nahme 150 – 400 € Teil­nehmer
Nichtein­haltung des Mindest­abstands im öffentl­ichen Raum 150 € je­de be­tei­lig­te Per­son
Missach­tung der Beschrän­kung auf zwei Personen oder des Abstands­gebots 200 – 400 € je­de be­tei­lig­te Per­son
unzulässiger Besuch in Kranken­häusern, Vorsorge­einrichtungen und Rehabilitations­einrichtungen, Heimen für ältere Menschen, pflege­bedürftige Menschen oder Menschen mit Behin­derungen, Einrich­tungen des betreuten Wohnens 200 – 400 € Be­sucher
verbots­widriger Betrieb von Einrich­tungen der Tages­pflege 1.000 bis 3.000 In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
Wahrneh­mung der Not­betreuung ohne Vorliegen der Voraus­setzungen 200 – 400 € Per­so­nen­sorge­berech­tigte Per­son
verbots­widrige Auf­nahme neuer Bewoh­nerinnen und Bewohner in Heimen und unterstüt­zenden Wohn­formen 1.000 bis 3.000 In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
Besuch oder Betreten zu anderen Zwecken als zur Heilung und Pflege in Heimen und unterstüt­zenden Wohn­formen 200 – 400 € Be­sucher
generelle Miss­achtung des Ab­sonderungs­gebots in häus­liche Quaran­täne nach Einreise aus dem Ausland 500 – 10.000 € Reisen­der
Miss­achtung der direkten Fahrt zur Wohnung oder Unter­kunft oder des Aufenthalts­gebots 150 bis 3.000 Reisen­der
Empfang von Besuch durch Personen, die nicht zum Haus­stand gehören 300 – 5.000 € Reisen­der
fehlende Kontakt­aufnahme mit der zuständigen Behörde 150 – 2.000 € Reisen­der
unrichtige oder fehlende schriftliche Bestä­tigung 2.000 – 10.000 € Lei­tung
Nichtmit­führen einer schrift­lichen Bestä­tigung 150 € Reisen­der
Nichtan­zeige der Arbeits­aufnahme bei der zustän­digen Behörde oder fehlende Dokumen­tation der ergriffenen Maß­nahmen 5.000 – 10.000 € Arbeit­geber
Nicht­verlassen des Landes auf unmittel­barem Weg 150 – 3.000 € Durch­reisen­der
verbots­widriger Betrieb von Restaurations­betrieben 4.000 – 10.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
… verbots­widriger Besuch 150 € Be­sucher
fehlende Sicher­stellung des Mindest­abstandes in zulässig geöffneten Restaurations­betrieben 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
Missachtung des Mindest­abstandes beim Verzehr von Speisen oder Getränken 150 € jede beteiligte Person
fehlende Sicher­stellung des Mindest­abstandes 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
fehlende Hygienevor­kehrungen oder Unter­schreitung des Mindest­abstandes 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
Erbringen untersagter Dienst­leistungen 2.000 – 5.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung, Dienst­leis­ter
Missachtung des Verbots der Beför­derung von Personen zu den nieder­sächsichen Inseln 500 – 1.000 € Dienst­leis­ter
fehlende Sicher­stellung der Abstands­regelungen oder fehlende Zutritts- oder Hygienevor­kehrungen in Verkaufs­stellen, Geschäften und Dienst­leistungs­einrichtungen 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
… fehlende oder mangel­hafte Zutrittsvor­kehrungen an Hauptein­gängen oder fehlende Sicher­stellung der Abstands­regelungen 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
… Angebot von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
fehlende oder mangel­hafte Sicher­stellung, Einhal­tung oder Über­prüfung der Hygiene­regeln in landwirt­schaftlichen Betrieben, die Ange­stellte in Sammel­unter­künften oder in betriebs­eigenen oder ange­mieteten Unter­künften unter­bringen 1.000 – 3.000 € In­ha­ber, Ge­schäfts­füh­rung
Missachtung des Betretungs­verbots in Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung 1.000 – 3.000 € Trä­ger
… Betetrungs­verbot als Besucher miss­achtet 150 € Be­sucher
fehlende Sicher­stellung der Abstands- oder Hygiene­regelungen 1.000 – 3.000 € Trä­ger