Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen

Verstoß Sanktion Wer muss das Bußgeld zahlen?
Verstoß gegen die Masken­pflicht 50 € jede Person
Mindestab­stand von 1,5 m nicht einge­halten 100 € jede Person
Aufent­halt mit mehr als den zuge­lassenen Perso­nen im öffent­lichen oder privaten Raum (ausge­nommen z. B. Büro- und Dienst­gebäude, öffent­liche Einrich­tungen wie Gerich­te und Behör­den, ÖPNV) 100 € jede Person
Ausrich­tung oder Durch­führung einer nicht ange­meldeten Versamm­lung bzw. Nichtein­haltung der erforder­lichen Infektions­schutz­maßnahmen 1.000 € Veran­stalter, Geschäfts­führung
normierte Infektions­schutz­maßnahmen in geöff­neten Einrich­tungen nicht einge­halten 500 – 1.000 € (je nach Größe) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
fehlendes, schrift­liches Schutz­konzept bzw. ein solches nicht vorge­halten oder vorgelegt 1.500 – 2.000 € Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
Verstoß gegen Besuchs­verbot 150 € Besu­cher
… als ausge­schlossene Person (unter 16, erkenn­bare Atemwegs­infektion, Kontakt­person) 250 € Besu­cher
Verstoß gegen Besuchs­regeln 1.500 € Ein­rich­tungs­lei­tung
… bzgl. ausge­schlossener Personen 1.500 € Ein­rich­tungs­lei­tung
fehlende Sicher­stellung von Doku­mentations­pflichten, Konzepten, Vorlagen und Regeln 1.500 € Ein­rich­tungs­lei­tung
in Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung Sicher­stellung der Maß­nahmen für die Voraus­setzung des Betre­tens nicht einge­halten 1.000 € Ein­rich­tungs­lei­tung
…. Betretungs­verbote nicht sicher­gestellt 1.000 € Ein­rich­tungs­lei­tung
… Verstoß gegen das Betretungs­verbot in Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung 500 € jede Person
… Förder- oder Therapie­einheiten nicht als Einzelmaß­nahmen erbracht 1.500 € Ein­rich­tungs­lei­tung, Leis­tungs­erbrin­ger
Unter­lassen der Anzeige bei der Behörde bei Kontakt mit einer nach­weislich infi­zierten Person 500 € jede Kontakt­person
als ansteckungs­verdächtige Kontakt­person Wohnung oder Unter­kunft verlassen bzw. Kontakt zu anderen Perso­nen gehabt 500 € jede Kontakt­person
Beschäf­tigung oder Duldung der Anwesen­heit eines ansteckungs­verdächtigen Mitar­beiters ohne Geneh­migung 3.500 € Ein­rich­tungs­lei­tung
vorzeitige Öff­nung bzw. vorzeitiger Betrieb bislang geschlos­sener Einrich­tungen 2.500 – 5.000 € (je nach Art und Angebot) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
Öffnung des Sport­betriebes oder Betrieb des Sportan­gebotes ohne Einhal­tung der vorge­schriebenen Infektions­schutz­regeln 2.500 – 5.000 € (je nach Art und Angebot) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
Durch­führung von Lehr­gängen, Arbeits­einsätzen oder Vereins- oder Verbands­versamm­lungen ohne Einhal­tung der vorge­schriebenen Infektions­schutzregeln 2.500 – 5.000 € (je nach Art und Angebot) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
Nicht­beachtung der infektions­schutz­rechtlichen Vor­gaben des Konzeptes der obersten Landes­behörde 2.500 – 5.000 € (je nach Art, Angebot und Schwere) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.
Teilnahme an einer Vereins- oder Verbands­sitzung ohne Einhal­tung der vorge­schriebenen Infektions­schutzregeln 250 € jeder Teilnehmer
Öffnung, Betrieb oder Weiter­führung von geschlossen zu haltenden Einrich­tungen oder Ange­boten 2.500 – 5.000 € (je nach Art und Angebot) Vorstand, Vereins­vor­sitzen­de, Organi­sator, zustän­dige Amts­träger, Veran­stalter, Leiter, Geschäfts­führung, Betriebs­inhaber, Einrich­tungs­leitung o. ä.