Sobald ein 2 G Nachweise gefordert wird, werden aufgrund der aktuellen Lage immer häufiger gefälschte Impfausweise vorgezeigt. Allein in diesem Jahr wurden bisher 3000 gefälschte und unechte Impfausweise sichergestellt. Die Dunkelziffer dürfte dabei um ein vielfaches höher sein.
Dadurch das Impfausweise käuflich frei zu erwerben sind, ist es für die Täter nicht schwer, ein unechtes Dokument zu erstellen. Unter anderen werden die Impfpässe in Apotheken vorgezeigt, mit der Absicht ein digitalen Nachweis zu erlangen. Im Nachhinein lässt sich schließlich nicht mehr nachvollziehen, ob das Zertifikat von einem gefälschten oder echten Impfausweis stammt. Vermehrt wird jetzt hinterfragt, inwieweit man sich strafbar macht.
Wann ist das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises strafbar?
Aus aktuellen Anlass stellt sich die Frage, wann das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises strafbar ist. In NRW wurde in einer Apotheke ein gefälschter Impfausweis vorgezeigt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat wegen Urkundenfälschung ermittelt. In Berlin laufen rund 160 ähnliche Verfahren. Das LG Osnabrück ist erstmals zu einer Entscheidung gekommen. Im Urteil heißt es, dass der Besitz und das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises nicht strafbar ist. Ein gefälschter Impfnachweis (Impfausweis und Impfzertifikat) ist zwar eine gefälschte Urkunde, dennoch lässt sich nicht daraus folgern, dass das eine einschlägige Urkundenfälschung nach § 267 StGB darstellt. Ursächlich ist der allgemeine Grundsatz, dass sobald ein spezielles Gesetz vorliegt, das allgemeine Gesetz nicht mehr anwendbar ist. Spezieller als die Urkundenfälschung ist die Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB. Problematisch ist, dass sich die Täter, wenn sie bei einer Apotheke eine Fälschung vorzeigen nicht nach § 277 StGB strafbar machen können. Das gleiche gilt bei der Vorlage in einem Restaurant. Dadurch das Apotheken, aber auch zum Beispiel Restaurants private Unternehmen sind, wird der Tatbestand nach § 277 StGB nicht erfüllt. Erforderlich wäre hierfür die Vorlage bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft. Der Betrug durch Vorlage des gefälschten Impfausweises ist bei privaten Unternehmen demnach aktuell eine Strafbarkeitslücke.
Hinterfragt wird des Weiteren, inwiefern die Beschlagnahme des Dokuments rechtmäßig ist. Im Streitfall, sollte die Beschlagnahme der Polizei vom Gericht bestätigt werden. Grundsätzlich wird für eine Beschlagnahme eine strafbare Handlung vorausgesetzt. Problematisch ist nun, dass wie bereits festgestellt keine strafbare Handlung vorliegt. Demnach hat das Landgericht nicht bestätigt, dass die Beschlagnahme rechtmäßig ist. Dennoch ist die Sicherstellung des gefälschten Dokuments aus ordnungsrechtlicher Sicht aufgrund des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts möglich. Aufgrund der Ansteckungsgefahr, stellt ein gefälschter oder unechter Impfausweis eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. (MEHR)
Wie Sie vorgehen sollten
Sollten gegen Sie wegen Urkundenfälschung ermittelt werden oder haben Sie eine Vorladung erhalten, dann sollten Sie schweigen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch! Anschließend sollten Sie einen versierten Strafverteidiger kontaktieren. Auch wenn Sie im ersten Moment denken, dass die Ermittlungen nicht weiterverfolgt werden, weil erstmals in dem Zusammenhang von einer Strafbarkeitslücke die Rede war, sollten Sie sich nicht darauf verlassen. Die Staatsanwaltschaften halten weiterhin an einer Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung und Fälschung von Gesundheitszeugnissen fest. Außerdem hat die Pandemie gezeigt, dass der Gesetzgeber in Bezug auf Covid-19 und dessen Auswirkungen zügig reagieren kann. Bund und Länder fordern bereits Gesetzesänderungen, mehrere Jahre Haft werden gefordert. Daher sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt der bestenfalls bereits vor Anklage für eine Einstellung der Ermittlungen sorgt. Kontaktieren Sie uns.