Es meldete sich eine besorgte ältere Dame bei uns. Ihr Mann habe eine Dummheit begangen. Auf alle behördlichen Schreiben habe er nicht reagiert, weder auf die Vorladung der Polizei, auch nicht als ihm das Amtsgericht eine Anklageschrift wegen Diebstahls mit Waffen zustellte. Das letzte Schreiben war nun die Ladung zum Gerichtstermin. Glücklicherweise hat unser Mandant sich dazu entschlossen, das nahende Unheil nicht einfach über sich ergehen, sondern sich helfen zu lassen.
Diebstahl mit Waffen ist ein nicht zu unterschätzender Straftatbestand, immerhin sieht das Gesetz gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB einen Strafrahmen von mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe vor. Am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ließ sich die Staatsanwaltschaft und der zuständige Strafrichter gleichwohl davon überzeugen, das Verfahren gem. § 153 Abs. 2 StPO einzustellen. Aus Sicht der Verteidigung ein vorzügliches Ergebnis.
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