Fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes Fahrlässige Brandstiftung erhalten?

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Informationen zum Thema Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d)

Aufgrund der unterschiedlichen Gefahren, die mit der Brandstiftung verbunden sind, wird in verschiedene Deliktstypen unterschieden. § 306d StGB sanktioniert bestimmte fahrlässige Begehungsweisen bzw. Folgen.

Wann ist der Straftatbestand des § 306d StGB einschlägig?

§ 306d Abs. 1 StGB unterscheidet zunächst zwei Fälle. Zum einen die fahrlässige Verwirklichung des § 306 Abs. 1 StGB oder des § 306a Abs. 1 StGB und zum anderen die vorsätzliche Verwirklichung des § 306 Abs. 1 StGB  unter fahrlässiger Herbeiführung einer konkreten Gesundheitsgefahr für einen anderen Menschen. 

§ 306d Abs. 2 StGB sanktioniert, wer § 306a Abs. 2 StGB fahrlässig begeht und dadurch fahrlässig eine konkrete Gesundheitsgefahr für einen anderen herbeiführt. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Eine fahrlässige Begehung wurde beispielsweise bei einem sorgfaltswidrigen Umgang mit (noch glimmenden) Zigaretten oder mangelnder Beaufsichtigung brennender Kerzen von der Rechtsprechung angenommen. Diese Delikte können besonders schnell verwirklicht werden.

 

Was sind die strafrechtlichen Folgen?

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer fahrlässigen Brandstiftung nach § 306d StGB können erheblich sein. Vor allem durch die Gefahr die Feuer mit sich bringt, sind die strafrechtlichen Folgen beachtlich. Sobald der § 306d Abs. 1 StGB verwirklicht wird, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei § 306 Abs. 2 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Wie Sie vorgehen sollten! 

Nicht überall wo Rauch ist, ist auch Feuer. Sie haben eine Vorladung von der Polizei, das gegen Sie ermittelt wird? Egal, ob schuldig oder unschuldig: Schweigen Sie! Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger. Häufig steht die Täterschaft noch nicht mit Sicherheit fest, belasten Sie sich daher nicht vorschnell durch eigene Aussagen. Zudem wird regelmäßig bei verwirklichter Brandstiftung wegen Versicherungsbetrug oder Versicherungsmissbrauch ermittelt, die strafrechtlichen Konsequenzen sind bei der fahrlässigen Brandstiftung erheblich. Ein versierter Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen, Beweise und ähnliches überprüfen und darauf basierend eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

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