Fahrlässige Tötung § 222 StGB – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit
Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes einer fahrlässigen Tötung erhalten?
Kontaktieren Sie uns unter 030-120648550 oder buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung online.
Termin vereinbaren
Informationen zum Thema fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Die fahrlässige Tötung ist ein häufig begangenes Delikt in Deutschland, mit dementsprechend vielen Verurteilungen. Vor allem im Zusammenhang mit ärztlichen Heileingriffen und im Straßenverkehr kommt es häufiger zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der Unterschied zu einem Totschlag/Mord ist, dass der Täter keinen Vorsatz bezogen auf die Tötung eines anderen Menschen hat. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Tötungsvorsatz ist in der Praxis häufig schwierig.
Wann ist der Straftatbestand nach § 222 StGB einschlägig?
Tatbestandsvoraussetzungen
- Die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB ist dann einschlägig, wenn der Täter durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht. Fahrlässigkeit meint, das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Sorgfalt bedeutet dabei, die sich aus der konkreten Handlung ergebenden Gefahr für bestimmte Rechtsgüter zu erkennen und die Handlung nicht oder nur unter entsprechenden Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen.
Sorgfaltspflichten können sich aus geschriebenen Regelungen, im Straßenverkehr zum Beispiel aus Rechtsvorschriften der StVO, ergeben. Im Straßenverkehr liegt daher beispielsweise regelmäßig eine Sorgfaltspflichtverletzung bei Geschwindigkeitsverstößen vor. Bei Hundebesitzern hingegen kann eine Sorgfaltspflichtverletzung bereits dann gegeben sein, wenn das Tier fehlerhaft beaufsichtigt wird. Ebenfalls ist fahrlässiges Handeln verwirklicht, wenn Gefahrenquellen nicht oder nicht ausreichend gesichert werden. Sorgfaltspflichten können sich jedoch auch aus gewohnheitsrechtlich anerkannten Verhaltensregeln ergeben. - Die fahrlässige Handlung des Täters muss zum tatbestandlichen Erfolg geführt haben und dem Täter objektiv zuzurechnen sein.
- Der Täter muss außerdem nach seinen persönlichen Fähigkeiten und dem Maß seines individuellen Könnens in der Lage gewesen sein, die Sorgfaltsverpflichtung zu erkennen und zu verhindern. An dieses Merkmal werden keine allzu hohen Anforderungen gestellt. Die Rechtsprechung lehnte eine subjektive Sorgfaltspflichtverletzung zum Beispiel in einem Fall ab, in dem die Stiefmutter dem Kleinkind aus erzieherischer Maßnahme dazu Zwang, einen Schoko-Pudding mit einem Esslöffel Kochsalz zu essen. Es war nicht nachweisbar, dass die Mutter wusste, wie gefährlich das in dem Pudding eingerührte Salz in einer solchen Menge gewesen sei. MEHR
Für die Ermittlung, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt, werden regelmäßig mehre Sachverständige herangezogen, welche die Umstände beurteilen.
Wie wird eine fahrlässige Tötung bestraft?
Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, dem droht eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Bedenken Sie, dass eine Geldstrafe auch mehrere Netto-Monatsgehälter umfassen kann. Liegt die Geldstrafe zudem bei über 90 Tagessätzen, wird die Straftat in das Führungszeugnis eingetragen. Eine Bestrafung führt zu sozialen und beruflichen Einschränkungen.
Wie Sie vorgehen sollten!
Sollte es zu einer Durchsuchung oder Beschlagnahmung kommen, sollten Sie Schweigen. Denken Sie an Ihr Aussageverweigerungsrecht. Alles was Sie sagen kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen außerdem sich bereits im Ermittlungsverfahren oder wenn Sie einen Straf- oder Haftbefehl erhalten haben, an einen erfahrenen Strafverteidiger zuwenden. Umso früher ein Strafverteidiger berät, desto besser sind Ihre Chancen auf einen Freispruch oder eine geringe Geldstrafe.
Termin vereinbaren