LAVEG

Sie sind vom Lasergerät LAVEG erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen: 

Funktionsweise des LAVEG

Das LAVEG ist ein Lasergerät, welches Ähnlichkeit zu der Optik von einem Fernglas aufweist. Bei dem Laserverfahren wird von einem Beamten jeweils ein Fahrzeug kontrolliert. Durch das LAVEG visiert er einen Punkt am Fahrzeug mit einem Laserstrahl an. Der Laserstrahl wird dann vom Fahrzeug reflektiert. Anschließend empfängt die Linse den Laser. Das Gerät visiert den gleichen Punkt erneut an und sendet wieder einen Laserstrahl, welcher erneut reflektiert wird. Aus dieser Information zur Entfernung kann das Gerät dann folglich die Geschwindigkeit ermitteln. 

Eine Besonderheit des LAVEG ist, dass das Lasergerät den Geschwindigkeitsverstoß nicht weiter dokumentiert. Es zeigt die überschrittene Geschwindigkeit zwar an, diese wird dann aber von dem Beamten notiert, anschließend wird der Fahrer mit dem Vorwurf konfrontiert. Es wird also nicht wie bei anderen Geschwindigkeitsmessgeräten ein Blitzfoto dokumentiert. 

Einsatzorte

Das LAVEG ist ein mobiles Lasermessgerät. Eingesetzt werden kann er von Polizeibeamten daher nahezu überall. 

Fehlerquellen 

Da das LAVEG manuell vom Polizeibeamten bedient wird und lediglich die Geschwindigkeit feststellt, sind besondere Anforderungen an den Polizeibeamten zu stellen. Hierbei kommt es jedoch regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren. Häufige Fehlerquellen sind: 

  • Fahrzeug Anhäufungen – Sind mehrere Fahrzeuge im Messbereich, so kann die Zuordnung der einzelnen Werte fehlerhaft sein. 
  • Fehlverhalten – Die messenden Polizeibeamten müssen speziell ausgebildet sein, um das Lasergerät bedienen zu dürfen. Außerdem müssen sie fehlerfrei das Protokoll führen, vor allem hinsichtlich der Übertragung.
  • Eichschein – Für das Messgerät muss ein gültiger Eichschein (Prüfschein) vorliegen. 

 

Wie Sie vorgehen sollten 

Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.