LEIVTEC XV2

Sie sind vom Lasergerät LEIVTEC XV2 erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen: 

Funktionsweise des LEIVTEC XV2

Der LEIVTEC XV2 ist ein Lasergerät, aber zugleich auch ein Videogerät. Um die Geschwindigkeit zu ermitteln sendet das Gerät Infrarotstrahlen gezielt auf einen Punkt des Fahrzeugs aus. Aus der Veränderung dieser Impulse berechnet die Laserpistole dann automatisiert die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Die Geschwindigkeit wird im Wege des Dopplerprinzip in Echtzeit gemessen und festgestellt. Der gesamte Messvorgang wird auf Video aufgezeichnet. Der LEIVTEC XV2 löst also nicht wie andere Messgeräte einen Blitz aus. 

Einsatzorte

Der LEIVTEC XV2 wird grundsätzlich mobil genutzt, aufgrund seines einfachen Transports. Regelmäßig wird er auch in Polizeifahrzeugen genutzt, sodass die Messung möglichst unauffällig erfolgt. Eingesetzt werden kann der LEIVTEC XV2 Innerorts, sowie Außerorts. Auch in Kurven kann er platziert werden. 

Fehlerquellen 

Da der LEIVTEC XV2 parallel neben der Geschwindigkeitsüberprüfung den Straßenverkehr Videoüberwacht und betroffene Fahrzeuge aufzeichnet, können Messfehler und Vorgänge im Nachhinein überprüft werden. Dennoch können typische Fehler nicht ausgeschlossen werden. Häufige Fehlerquellen sind:

  • Reflektierende Gegenstände – Andere Autos, Leitblanken, Bäume und vor allem die LED-Lichter an neueren Autos können zu Fehlreflektionen bei der Messung führen und somit die Messung stören. Als Folge dessen, kommt es regelmäßig zu falschen Messwerten. 
  • Fehlverhalten – Die messenden Polizeibeamten müssen speziell ausgebildet sein, um das Lasergerät bedienen zu dürfen.  
  • Eichschein – Für das Messgerät muss ein gültiger Eichschein (Prüfschein) vorliegen. 

 

Wie Sie vorgehen sollten 

Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.