Lizengo – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes von Urheberrechtsverletzungen, Datenhehlerei oder Geldwäsche erhalten?

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Informationen zum Thema Lizengo

Immer mehr Käufer von Windows 10 „billig Lizenzen“ werden das Ziel von Ermittlungsbehörden und erhalten Vorladungen der Polizei. Beschuldigt werden sie wegen Urheberrechtsverletzungen, Datenhehlerei und Geldwäsche. Wie es zu den Anschuldigungen kommt ist Verbrauchern oft nicht bewusst. Ursache ist der Kauf billiger Windows 10 Lizenzen. Der Softwareanbieter Lizengo hat in den letzten Jahren Lizenz-Keys in den Marktumlauf gebracht, welche in Europa nicht uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Die Keys zur Entschlüsselung des Programms hat das Unternehmen ursprünglich in Asien angekauft. 

Was sind die Rechtsfolgen?

Bislang ist unklar welche Folgen die Ermittlungsverfahren gegen einzelne Käufer haben. Anschuldigungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Datenhehlerei und Geldwäsche sind oftmals schwer zu beweisen. Fraglich ist bereits, inwieweit der einzelne Verbraucher wenn er im Einzelhandel solch eine billig Lizenz erworben hat, damit hätte rechnen müssen, dass es sich um eine ursprünglich illegal erworbene Lizenz handelt. 

Grundsätzlich muss man jedoch sagen, dass die Strafen bei den vorgeworfenen Delikten alles andere als gering sind. Das es sich beim massen Verkauf von Key Lizenzen zu billigen Preisen um eine Urheberrechtsverletzung handelt liegt auf der Hand. Fraglich bleibt jedoch, wie sich der einzelne Verbraucher durch den Kauf nach § 106 UrhG strafbar gemacht haben soll. Sollte es sich jedoch doch um eine Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG handeln, droht eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Neben der Urheberrechtsverletzung, werden Käufer wegen Datenhehlerei beschuldigt. Aber auch hier ist fraglich, wie sich der Einzelne strafbar machen kann, der beispielsweise an der Supermarkt Kasse etwas frei verkäufliches erlangt hat. Im Zweifel droht bei der Datenhehlerei gem. § 202d StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Während die Urheberrechtsverletzung und die Datenhehlerei schwer nachweisbar sind, ist der Tatbestand der Geldwäsche schnell einschlägig. Grundsätzlich kann sich nach § 261 Abs. 6 StGB strafbar machen, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat handelt. Sollte § 261 Abs. 6 StGB einschlägig sein droht eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe. 

 

Wie Sie vorgehen sollten!

Zu aller erst gilt: Schweigen Sie! Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anschließend sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung, Datenhehlerei und Geldwäsche sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Durch einen versierten Rechtsanwalt haben Sie die bestmögliche Verteidigungsmöglichkeit. Bis 2019 war weder von deutschen Gerichten, noch von Microsoft eine Aussage getroffen worden, ob es sich bei den besagten Key-Lizenzen um illegale Lizenzen handelt. Aufgrund dessen, aber auch weil die Lizenzen im Einzelhandel erworben werden konnten ist fraglich, inwieweit der Verbraucher hierbei mit einer illegalen Lizenz rechnen muss, womit folglich Argumentationsspielraum besteht. Umso frühzeitiger Sie einen Strafverteidiger konsultieren, desto besser sind Ihre Verteidigungschancen. im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen … kommt es regelmäßig zu Hausdurchsuchungen. Kontaktieren Sie uns.

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