Bereits seit Beginn seines Studiums der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin hegt Rechtsanwalt Jan C. Rinklake ein ausgeprägtes Interesse an Strafrecht und Kriminalwissenschaften. Dieses vertiefte er nicht nur im Schwerpunktbereich seines Studiums unter anderem im Bereich der Kriminologie, sondern sammelte bereits ab dem Jahre 2016 wertvolle praktische Erfahrungen im Strafrecht als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Luft. Daneben war er langjähriges Redaktionsmitglied der Berliner Rechtszeitschrift, wo er das Unterressort Strafrecht leitete.
Auch im Rahmen seines Referendariats beim Kammergericht ließ sich Rechtsanwalt Jan C. Rinklake von seinen Interessen leiten: Über die im Referendariat verpflichtende Station bei der Staatsanwaltschaft hinaus konnte er bei der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin wertvolle Einblicke in die Vollzugspraxis gewinnen sowie seine bereits zuvor gesammelten Erfahrungen betreffend die anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht bei der Kanzlei Luft ausbauen.
Seit seiner Zulassung ist Rechtsanwalt Jan C. Rinklake bei der Kanzlei Luft nahezu ausschließlich mit Fällen mit strafrechtlichem Bezug befasst. Diese sind in allen Stadien des Strafverfahrens angesiedelt. Beratungen hält er dabei sowohl in Deutsch wie auch in Englisch ab.
Zugleich bildet sich Rechtsanwalt Jan C. Rinklake stetig fort und absolviert derzeit eine Ausbildung zum Fachanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts. Daneben forscht und publiziert er zum Bereich Strafrecht und Behinderung.
Philosophie
Rechtsanwalt Jan C. Rinklake versteht seine Aufgabe als Rechtsanwalt im Strafrecht als Korrektiv einer oftmals rein ergebnisorientierten staatlichen Strafverfolgung: Egal, ob er nun als Strafverteidiger, Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand auftritt, ist es ihm ein besonderes Anliegen, die Interessen seiner Mandantschaft zu vertreten und für ihre verfassungsmäßigen Rechte im Strafverfahren zu streiten.
Mitgliedschaften
Publikationen:
- Anmerkung zu LG Berlin, Urt. v. 18.05.2020 – 571 Ns 140/19 (Körperverletzungserfolg bei psychischer Krankheit) – Strafverteidiger 2023, 30 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Luft)
- (K)ein Recht auf eine zweite Chance? Menschen mit Behinderungen und das Verbot des § 363 Abs. 2 StPO – Diversity in Recht und Wirtschaft 2024, 21