Schwarzfahren – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

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Informationen zum Thema Schwarzfahren

Schwarzfahren beschreibt die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis. Im Jahr 2020 gab es in Berlin 550.000 Tausend erwischte Schwarzfahrer. Davon mussten 913 ihre Strafe aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit im Gefängnis verbüßen. Die Dunkelziffer von Schwarzfahrern wird jedoch weit aus höher geschätzt. Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, denn die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrausweis stellt eine Straftat dar. Sobald die Verkehrsmittel genutzt werden, werden Leistungen erschlichen, sodass dies den Straftatbestand des § 265a StGB erfüllt.

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Was passiert wenn ich erwischt worden bin?

Sobald Sie in ein öffentliches Verkehrsmittel der VBB oder der BVG, also in eine S- oder U-Bahn oder einen Bus, einsteigen, schließen Sie konkludent mit dem Beförderungsunternehmen einen Beförderungsvertrag. Hinweise dazu befinden sich an den gegebenen Informationsstellen an den Bahnhöfen. Sollten Sie nun ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert worden sein, stellt dies eine Vertragsverletzung dar. Aufgrund dieses Vertragsverstoßes müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro in Berlin und Brandenburg nach § 9 Abs. 2  Beförderungsbedingungen VBB zahlen. Es fallen weitere 5 Euro an, falls Sie sich nicht ausweisen können, da eine Personenüberprüfung beim Landeseinwohneramt getätigt wird. Die Gebühr von 60 Euro kann sofort beglichen werden, anderenfalls erhalten Sie binnen 14 Tagen eine Zahlungsaufforderung. Gemäß der Beförderungsbedingungen ist hierbei eine Ratenzahlung möglich. Wenn der Betrag dennoch nicht gezahlt wird,  erhalten sie eine Mahnung, wofür ebenfalls weitere Gebühren anfallen. Sollte auch diese Zahlungsaufforderung nicht gezahlt werden, meldet sich das Inkassobüro. Hierbei ist es umstritten, ob die Kosten dafür getragen werden müssen. 

Ticketautomat defekt, was nun?

Es ist nicht unüblich, dass ein Ticketautomat an der S- oder U-Bahn Station defekt ist. Dennoch müssen Sie achtsam sein, wie Sie nun Vorgehen. Von den Verkehrsbetrieben wird nach § 6 Abs. 2 Beförderungsbedingungen VBB folgende Vorgehensweise empfohlen. Zuallererst sollten Sie alle Ticketautomaten an der jeweiligen Station, beziehungsweise dem Gleis überprüfen. Stellen Sie fest, dass die gegebenen Automaten defekt sind, so empfiehlt es sich die Automatennummern zu notieren. Anschließend sollten Sie an der Informations- beziehungsweise Notfall-Säule einen Mitarbeiter kontaktieren und diesen informieren und sich seinen/ihren Namen notieren. Nun können Sie ohne gültigen Fahrausweis die Verkehrsmittel bis zur nächsten Station nutzen. Bei einer Fahrscheinkontrolle wird der Kontrolleur den Vorgang überprüfen. Um diese Schritte und das Risiko ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert zu werden zu vermeiden, kann online mithilfe eines Smartphones eine mobile Fahrkarte käuflich erworben werden. 

Fahrschein vergessen oder verlegt, was nun?

Häufig kommt es vor, dass ein Fahrschein nicht bei sich geführt wird. Bei einer entsprechenden Kontrolle fällt ebenfalls ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro an. Jedoch besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche bei der Verwaltung des Verkehrsbetriebes einen Nachweis des gültigen Fahrausweises zu erbringen. Anschließend verringert sich das Bußgeld auf 7 Euro.

Was sind die strafrechtlichen Folgen?

Wann drohen strafrechtliche Folgen?

Grundsätzlich werden nicht alle Fälle des Schwarzfahrens strafrechtlich verfolgt. Strafrechtlich verfolgt werden regelmäßig nur Wiederholungstäter, welche innerhalb von 2 Jahren mindestens 3 mal Schwarzgefahren sind. Des Weiteren ist nach § 265a StGB ein Strafantraggem. §§ 247, 248a StGB zu stellen. 

Welche strafrechtlichen Folgen drohen?

Sollte ein Strafantrag gestellt worden sein, müssen Sie sich wegen dem Erschleichen von Leistungen verantworten. Bereits der Versuch ist nach § 265a Abs. 2 StGB strafbar. Dementsprechend hoch ist das Strafmaß. Es droht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bedenken Sie, dass eine weitere Folge ein Eintrag in das Bundeszentralregisterist. Aber auch ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis ist bei einer Verurteilung mit entsprechend hoher Geldstrafe oder sogar Haftstrafe üblich. Aufgrund dessen kann bereits eine kurze Fahrt ohne gültigen Fahrausweis weitreichende soziale, persönliche und berufliche Konsequenzen mit sich ziehen. 

Was passiert beim Schwarzfahren mit verfälschten Fahrscheinen?

Regelmäßig werden Fahrkarten zum Beispiel mittels eines Lippenpflegestiftes der Art manipuliert, dass der Schein eines gültigen, neu abgestempelten Fahrausweises erregt werden soll. Kontrolleure sind allerdings dahingehend geschult, sodass sie Fälschungen zügig erkennen. Der Täter ist zum einen wegen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB strafbar, zum anderen wegen Betrugs nach § 263 StGB. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist nach Abs. 1 von demjenigen erfüllt, wer eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Beim Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB muss der Täter mit der Absicht handeln sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und hierdurch das Vermögen eines anderen zu beschädigen, mittels eines Irrtums. Sowohl nach § 267 Abs. 1, als auch nach § 263 Abs. 1 StGB drohen bis zu 5 Jahre Haft oder eine entsprechende Geldstrafe. Die versuchte Begehung ist strafbar. Wie bereits beim Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB kommt es auch hier zu einer Eintragung in das Bundeszentralregister. Folglich bei einer Verurteilung ebenfalls zu einem Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis, sodass weitreichende Folgen üblich sind. 

Wie Sie vorgehen sollten!

Sowohl beim Fahren ohne Fahrausweis, als beim Fahren mit verfälschtem Fahrausweis drohen weitreichende persönliche und berufliche Folgen, neben einer Haft- oder Geldstrafe. Bedenken Sie, dass Sie die Konsequenzen verhindern können, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Des Weiteren mag eine Geldstrafe erstmal nicht dramatisch klingen, aber diese kann mehrere Nettomonatsgehälter bedeuten, neben den sozialen Konsequenzen. Ein versierter Strafverteidiger wird die Strafe weitestgehend herabmildern oder einen Freispruch erzielen. Da gerade die öffentliche Verwaltung betroffen ist, sind Staatsanwälte nicht sehr tolerant und stellen das Verfahren nicht von sich aus ein. Die Beweislast ist meist eindeutig. Wenden Sie sich daher bereits frühzeitig, bereits im Ermittlungsverfahren, an einen erfahrenen Strafverteidiger. Häufig kann eine Einstellung des Verfahrens durch eine Zahlung an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein erreicht werden. Solche Möglichkeiten wird Ihnen ein versierter Strafverteidiger aufzeigen und Sie beraten. 

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