Steuerstrafrecht – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes einer Steuerstraftat erhalten?

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Informationen zum Thema Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht bezieht sich, wie der Name schon sagt, um alle Straftaten rund um das Thema Steuern. Sofern ein Staat, Steuern als Regulierungsinstrument zur Staatsfinanzierung nutzt, redet man von einem Steuerstaat bzw. dem Steuerstaatsprinzip. Hierzulande legt das Grundgesetz i.S.d. Art. 105 ff. GG das gleiche Verständnis bezüglich des Begriffes der „Steuer“ nahe, wie in der einfachrechtlichen Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO (Abgabenordnung). Die Steuer zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine hoheitlich auferlegte Geldleistung darstellt, die als „Abgabe“ (Gebühr oder Beitrag) und durch ihre Unabhängigkeit von einer konkreten Gegenleistung resultiert. Somit wird die Steuer von allen Bürgern als Gemeinlast zur Finanzierung aller Staatsaufgaben entrichtet.

Welche Strafvorwürfe kommen i.S.d. Steuerstraftaten in Betracht?

Strafvorwürfe i.S.d. Steuerstraftaten sind solche, der in § 369 Abs. 1 AO genannten Taten, neben der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sowie die Fälschung von Steuerzeichen bzw. deren Vorbereitung (§§ 148, 149 StGB) und die Begünstigung (§ 257 StGB) eines Steuerstraftäters. Zudem werden in § 377 AO Steuerordnungswidrigkeiten definiert, die sich von den §§ 378 bis 383 AO erstrecken.

Was sind die strafrechtlichen Folgen?

Die möglichen Rechtsfolgen einer Steuerhinterziehung entsprechen grundsätzlich denen anderer Straftaten. Der Strafrahmen umfasst dabei die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 S. 1 AO).

Wie Sie vorgehen sollten!

Sollte gegen Sie ermittelt werden und haben Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder Haftbefehl erhalten, sollten Sie Schweigen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Kontaktieren Sie anschließend einen Anwalt. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten. Umso frühzeitiger Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, desto besser sind Ihre Verfahrenschancen. 

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