Strafbefehl

Nach wie vor werden mehr Strafverfahren mit einem Strafbefehl, als mit einem Urteil beendet. Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht wie Sie damit umzugehen haben? Für Sie ist bereits fraglich, ob es sich lohnt Einspruch einzulegen und wie die entsprechenden Fristen sind, die dringlichst einzuhalten sind.

Wie man mit einem Strafbefehl umgeht sollte stets mit einem Strafverteidiger besprochen werden, um Verfahrensfehler zu vermeiden. 

 

Was ist ein Strafbefehl?

Überlicherweise besteht ein Strafverfahren unter anderem aus einen Hauptverfahren. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass das Strafverfahren verkürzt wird. Statt Anklage zu erheben, kann die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehlsverfahren ermöglicht somit eine Verkürzung des Hauptverfahrens, näher die Verfahrensbeschleunigung. Es wird eine Strafe ohne Hauptverhandlung und Urteil bestimmt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Strafbarkeit des Beschuldigten nicht mit der gleichen Gewissheit, wie in Folge einer Hauptverhandlung festgestellt werden muss. Während im regulären Verfahren der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein muss, ist im Strafbefehlsverfahren ausreichend, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte schuldig ist. Grund hierfür ist, dass der Beschuldigte Einspruch einlegen darf, mit der Folge dass die Sache im Wege der Hauptverhandlung überprüft wird. Rechtskräftig wird der Strafbefehl, wenn der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptiert, also keinen Einspruch einlegt. Zu beachten ist, dass ein rechtskräftiger Strafbefehl einem Urteil gleichsteht gem. § 410 Abs. 3 StPO. Folglich sind Sie gleichermaßen ein verurteilter Straftäter. 

 

Wann ist ein Strafbefehlsverfahren möglich?

Ein Strafbefehl darf nicht bei sämtlichen Vergehen und Verbrechen erlassen werden. Im Grundsatz gilt, das kein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegen darf. Inhalt des Strafbefehls können somit nur Vergehen im Sinne von § 407 StPO iVm. § 12 StGB werden. Beispiele hierfür sind unter anderem Beleidigung gem. § 185 StGB oder Körperverletzung nach § 223 StGB.

 

Welche Folgen hat ein Strafbefehl? 

Zu unterscheiden ist zwischen den Folgen die ein Strafbefehl an sich mit sich bringt und den Folgen die sich unmittelbar aus dem Strafbefehl ergeben. Grundsätzlich kann ein Strafbefehl eine Geldstrafe enthalten. Neben einer Geldstrafe ist zudem das Auferlegen eines Fahrverbots möglich, sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. In der Regel sollen zudem die Verfahrens- und Gerichtskosten getragen werden. 

Des Weiteren hat ein Strafbefehl neben den unmittelbaren Konsequenzen mittelbare Folgen. Oftmals wird nicht bedacht, dass die Strafe vielleicht schnell gezahlt ist, aber der Strafbefehl an sich Konsequenzen hat. In der Regel kommt es zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister, sowie unter Umständen in das polizeiliche Führungszeugnis, sodass Sie als vorbestraft gelten. Das kann folglich Auswirkungen auf andere Verfahren haben, vielmehr aber auch auf eine Gewerbezulassung oder den persönlich-sozialen Bereich, wie das Arbeitsverhältnis. 

 

Wie kann man gegen einen Strafbefehl vorgehen? 

Grundsätzlich kann man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Wird der Einspruch mit Erfolg eingelegt, wird die Sache im Wege einer Hauptverhandlung überprüft. Zu beachten ist, dass ein Einspruch nicht jederzeit eingelegt werden darf. Um einen Einspruch einzulegen muss dieser fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Die Frist beträgt hierbei 2 Wochen und beginnt ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht begründet werden. Anschließend wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, welcher wahrgenommen werden muss. Anderenfalls wird der Anspruch verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig. 

(MEHR)

 

Wie sollten Sie vorgehen! 

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie einen versierten Strafverteidiger kontaktieren. Lassen Sie sich beraten wie Sie am besten mit dem Strafbefehl umgehen und schließlich vorgehen. Zwar kann ein Strafbefehl auch Vorteile mit sich bringen, da eine Hauptverhandlung nicht stattfindet und somit die Verfahrens- und Gerichtskosten gering gehalten werden. Dennoch sollten Sie beachten, dass ein Strafbefehl wie ein Urteil wirkt und somit in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der für Sie überprüft, ob Sie Einspruch einlegen sollten und ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt. Kontaktieren Sie uns! 

Termin vereinbaren