Sie sind vom Lasergerät TRAFFIPatrol erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen:
Funktionsweise der TRAFFIPatrol
Die TRAFFIPatrol ist ein Lasergerät, in Form einer Pistole. Um die Geschwindigkeit zu ermitteln schießt das Gerät Infrarotstrahlen gezielt auf einen Punkt des Fahrzeugs aus. Diese Infrarotstrahlen werden vom Fahrzeug reflektiert und von der Antenne des Geräts erfasst. Gemessen wird die Entfernung zwischen Gerät und Fahrzeug. Das Gerät schießt erneut Infrarotstrahlen zu den anvisierten Fahrzeug. Aus der Veränderung dieser Impulse berechnet die Laserpistole dann automatisiert die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs (Dopplerprinzip).
Die TRAFFIPatrol ist keine klassische Blitzanlage, sollte die Geschwindigkeit überschritten werden, so wird kein Blitz ausgelöst. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich durch den messenden Beamten, welcher den Fahrer vor Ort mit den Vorwürfen des Geschwindigkeitsverstoßes konfrontiert.
Einsatzorte
Bei der TRAFFIPatrol handelt es sich um einen mobilen Laser. Eingesetzt werden kann er von Polizeibeamten nahezu überall.
Fehlerquellen
Da die TRAFFIPatrol manuell vom Polizeibeamten bedient wird und lediglich die Geschwindigkeit feststellt, sind besondere Anforderungen an den Polizeibeamten zu stellen. Hierbei kommt es jedoch regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren. Häufige Fehlerquellen sind:
- Reflektierende Gegenstände – Andere Autos, Leitblanken, Bäume und vor allem die LED-Lichter an neueren Autos können zu Fehlreflektionen bei der Messung führen und somit die Messung stören. Als Folge dessen, kommt es regelmäßig zu falschen Messwerten.
- Fahrzeug Anhäufungen – Befinden sich mehrere Fahrzeuge in der Nähe des zu messenden Fahrzeugs und ist die Zieloptik nicht genau justiert, kommt es oftmals zu Fehlmessungen. Es besteht bei einer ungenauen Zieloptik die Gefahr, dass die Messung nicht korrekt zugeordnet werden kann.
- Fehlverhalten – Die messenden Polizeibeamten müssen speziell ausgebildet sein, um das Lasergerät bedienen zu dürfen. Außerdem müssen sie fehlerfrei das Protokoll führen.
- Falscher Messwinkel – Das Messgerät sollte stets einen Messwinkel von Null Grad haben. Da dieser Winkel regelmäßig ausschließlich auf Brücken oder in Kurven erreicht werden kann, sollte die Toleranzschwelle höher sein. Ein Fehlerhafter Messwinkel verfälscht vor allem niedrige Geschwindigkeitsverstöße, so dass plötzlich ein Fahrverbot fällig wird.
- Eichschein – Für das Messgerät muss ein gültiger Eichschein (Prüfschein) vorliegen.
Wie Sie vorgehen sollten
Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.
Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.