Sie sind vom TRAFFIPAX Traffistar S 350 erfasst worden, nun droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Dann sollten Sie folgendes wissen:
Funktionsweise des TRAFFIPAX Traffistar S 350
Der TRAFFIPAX Traffistar S 350 ist ein Lasermessgerät, mit einem standardisierten Messverfahren. Der TRAFFIPAX Traffistar S 350 wirft auf die vorher zu bestimmende Messstrecke einen Laserteppich. Passierende Fahrzeuge reflektieren die Laserstrahlen zu dem Gerät zurück. Aus der Zeit, die die Laserstrahlen benötigen um zu dem Messgerät zurück zu gelangen, kann schließlich die Geschwindigkeit gemessen werden. Sollte die Geschwindigkeit überschritten werden, löst schließlich ein gekoppelter Blitzer aus.
Eine Besonderheit des TRAFFIPAX Traffistar S 350 ist, dass er verschiedene Fahrzeugtypen gleichzeitig messen kann. Er kann sowohl KFZ, als auch LKWs zur selben Zeit messen. Das ist insofern von Bedeutung, da den Fahrern dieser Fahrzeugtypen verschiedene Sanktionen drohen.
Einsatzorte
Der TRAFFIPAX Traffistar S 350 kann vielseitig eingesetzt werden. Er kann sowohl als stationäre, als auch mobile Messanlage eingesetzt werden. Immer häufiger wird der TRAFFIPAX Traffistar S 350 in sogenannten Enforcement Trailern eingesetzt. Diese werden von den Messbeamten an Autobahnen unter anderen installiert. Anschießend führen sie die Messungen selbstständig durch und haben hierbei eine Akkulaufzeit von bis zu 10 Tagen.
Fehlerquellen
Wie bei anderen Messverfahren können beim TRAFFIPAX Traffistar S 350 ebenfalls Fehlmessungen oder ähnliches entstehen. Häufige Fehlerquellen sind:
- Fehlende Einsicht in Rohmessdaten – Der TRAFFIPAX Traffistar S 350 speichert die Rohmessdaten ungenau. Eine spätere Einsicht, die die Genauigkeit der Messung nachvollziehen lässt, ist daher kaum möglich.
- Im Jahr 2019 erregte das aufsehen. Der Betroffene hat vor Gericht bemängelt, dass durch die mangelnde Speicherung von Rohmessdaten eine Nachverfolgung der Messergebnisse nicht mehr möglich sei. Dies verletze sein Grundrecht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung. (Verfassungsgericht Saarland, Urteil vom 05.07.2019, Az. Lv 07/17) (MEHR)
- Um dem entgegenzuwirken hat der Hersteller mittlerweile eine neue Software auf dem Gerät installiert. Diese speichert nunmehr auch Rohmessdaten. Problematisch bleibt es dennoch Einsicht in die Rohmessdaten zu erhalten. Eine Akteneinsicht umfasse nicht die Rohmessdaten, da die nicht Teil der Ermittlungsakte sind, argumentieren die zuständigen Bußgeldbehörden regelmäßig. Ende 2020 erleichterte das Bundesverfassungsgericht diesen Prozess. Es entschied, dass den Betroffenen auch in die Rohmessdaten Einsicht gewährt werden muss, auch wenn diese nicht zu den Akten genommen wurden. Nur durch Einsicht in die Rohmessdaten könne ein faires Verfahren garantiert werden. (MEHR)
- Reflektierende Gegenstände – Andere Autos, Leitblanken, Bäume und vor allem die LED-Lichter an neueren Autos können zu Fehlreflektionen bei der Messung führen und somit die Messung stören. Als Folge dessen, kommt es oftmals zu falschen Messwerten.
Wie Sie vorgehen sollten
Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.
Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.