Umweltstrafrecht – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen einer Straftat aus dem Umweltstrafrecht erhalten?

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Informationen zum Thema Umweltstrafrecht

Um die Umwelt zu schützen und neuen Schädigungen präventiv entgegenzuwirken, hat sich das Umweltstrafrecht erheblich weiterentwickelt. Straftaten gegen die Umwelt sind im 29. Abschnitt des StGB geregelt. Unter Strafe gestellt wird die rechtswidrige Verletzung der Umweltmedien Wasser § 324 StGB, Boden § 324a StGB und Luft § 325 StGB. Des Weiteren strafbar sind rechtswidrige Verletzungen von Tieren, sowie der rechtswidrige Umgang mit Abfällen, radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen. Das Umweltstrafrecht findet seine rechtliche Ausprägung nicht ausschließlich im Strafgesetzbuch. In Spezialgesetzen sind weitere umweltstrafrechtliche Vorschriften geregelt.

Außerdem wird das Umweltstrafrecht mit dem verwaltungsgerichtlichen Umweltrecht verknüpft. Daher muss stets die Verwaltungsakzessorietät und Verwaltungsrechtsakzessorietät beachtet werden. Das bedeutetet, dass das Strafrecht die verwaltungsrechtlichen Regeln verstärken soll und dabei abhängig vom Verwaltungsrecht ist. Die Strafbarkeit von Umweltstraftaten steht daher oftmals in engen Zusammenhang mit verwaltungsrechtlichen Vorschriften.

Welche Strafvorwürfe kommen i.S.d. Umweltstraftaten in Betracht?

Bei den Umweltstraftaten kommen sowohl Strafvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch, aber auch Ordnungswidrigkeiten nach den Umweltfachgesetzen in Betracht. Je nach Schwere der Tat wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat differenziert.

Zu den Umweltstraftaten gehören unter anderem: 

Welche Umweltfachgesetze sehen Ordnungswidrigkeiten vor?

  • Chemikaliengesetz 
    • Grundlegend wird im Chemikaliengesetz der Umgang mit gefährlichen Stoffen geregelt. 
  • Gefahrstoffverordnung 
    • Die Gefahrstoffverordnung regelt die Sicherheit mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. 
  • Bundesnaturschutzgesetz 
    • Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in besonderem Umfang Natur, Landschaft und Tiere. 
  • Pflanzenschutzgesetz 
    • Im Pflanzenschutzgesetz befinden sich unter anderen Regelungen zur Benutzung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. 

Was sind die strafrechtlichen Folgen?

Die strafrechtlichen Folgen sind je nach Deliktsverwirklichung unterschiedlich. Grundsätzlich droht bei einer Verwirklichung eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Bedenken Sie, dass in den Umweltfachgesetzen nicht ausschließlich Ordnungswidrigkeiten geregelt sind, besonders schwere Vergehen werden hier als Straftat normiert, sodass auch hier eine Freiheitsstrafe droht. Zu beachten ist, dass bei allen Straftatbeständen der Versuch bereits strafbar ist. 

Wie Sie vorgehen sollten!

Sollte gegen Sie ermittelt werden und haben Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder Haftbefehl erhalten, sollten Sie Schweigen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dieses Recht steht Ihnen auch im Nebenstrafrecht zu. Kontaktieren Sie anschließend einen Anwalt. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten. Umso frühzeitiger Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, desto besser sind Ihre Verfahrenschancen. 

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