Funktionsweise des VKS 3.01
Der VKS 3.01 kann sowohl Geschwindigkeiten, als auch Abstände zwischen Fahrzeugen berechnen. Beim VKS 3.0 werden auf der Fahrbahn vier Punkte markiert, die abgemessen und an einen Rechner weitergeleitet werden. Außerdem werden 2 weitere Kontrollpunkte markiert. Folglich entsteht ein virtuelles Messfeld. Eine Kamera, die auf das Messfeld gerichtet ist, wird nun aufgebaut. Die Kamera befindet sich auf einer Brücke. Sobald ein Fahrzeug durch das Feld fährt, berechnet der mit der Kamera verbundene Computer den Abstand und die Geschwindigkeit, mittels einer Weg-Zeit-Analyse.
Um spätere Messungen abgleichen zu können, sollte ein Referenzvideo beim Einrichten der Messstelle erstellt werden. Außerdem muss die Höhe der Kamera dokumentiert werden.
Einsatzorte
Der VKS 3.01 kann sowohl mobil, als auch stationär eingesetzt werden. Eine Besonderheit ist hierbei, dass nicht ausschließlich Geschwindigkeit- und Abstandsverstöße geahndet werden, sondern auch andere Verkehrsverstöße. Ein Beispiel hierfür ist das Telefonieren am Steuer.
Fehlerquellen
Wie bei anderen Messverfahren können beim VKS 3.0 ebenfalls Fehlmessungen oder ähnliches entstehen. Häufige Fehlerquellen sind:
- Fehlerhafte Messstelle – Kleinste Abweichungen beim Einrichten der Messstelle können bereits zu Messfehlern, beziehungsweise Ungenauigkeiten führen. Hierzu zählen vor allem eine fehlerhafte Höhe der Brückenkamera oder nicht ordnungsgemäß markierte Kontrollpunkte. Die Kamera muss außerdem mindestens 3 Meter über der Fahrbahn justiert sein.
- Fehlerhafte Eichung – Die Brückenkamera muss in regelmäßigen Abständen geeicht wurden sein.
- Fahrzeug Anhäufungen – Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messfeld und somit auf der Videoaufzeichnung kann die Zuordnung fehlerhaft sein.
Aktuelle Entscheidungen
Grundsätzlich gilt der Einsatz des VKS 3.01 als zuverlässige Verkehrsüberwachung. Dennoch haben das Bundesverfassungsgericht das Verfahren im Urteil als rechtswidrig bezeichnet. Grund hierfür war, dass die Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahme ohne Anfangsverdacht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. (MEHR)
Wie Sie vorgehen sollten
Vor erst sollten Sie, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten sich nicht dazu äußern. Auch hier gilt das Aussageverweigerungsrecht. Haben Sie sich als Fahrer bekannt, so ist eine Verteidigung oftmals schwieriger. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt.
Da es Regelmäßig zu Fehlern im Messverfahren oder ähnlichem kommt, lohnt es sich gerade bei höheren Geschwindigkeitsverstößen Einspruch einzulegen. Eine Verurteilung zu einer Geldbuße sollte nur dann erfolgen, wenn feststeht das die Messung nicht fehlerhaft ist. Wenden Sie sich hierfür an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser beantragt Akteneinsicht, um sodann die Messung zu überprüfen. Bedenken Sie, dass ein Fahrverbot auch persönliche Folgen haben kann, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Um nicht nur ein Fahrverbot, sondern vor allem auch persönliche Folgen zu umgehen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.