Wer eine Vorladung als Beschuldigter erhält ist zunächst verunsichert, aufgewühlt und vor allem auch ratlos. Oftmals sind einem die Folgen einer Vorladung, beziehungsweise wie man damit umzugehen hat gar nicht Bewusst. In der Regel ist es gar der erste richtige Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Um Fehler oder ein nicht strategisches Vorgehen zu vermeiden sollte sich jeder, der eine Vorladung erhält zuvor über seine Rechte informieren. Im folgenden erfahren Sie was eine Vorladung genauer ist und wie Sie mit einer umgehen sollten.
Was ist eine Vorladung?
Grundsätzlich ist eine Ladung eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen bei einer staatlichen Stelle. Hierbei lässt sich dem Dokument bereits entnehmen, ob es sich um eine Vorladung als Beschuldigter handelt oder als Zeuge. Eine Vorladung als Beschuldigter erhalten Sie, wenn Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben. Der entsprechende Strafvorwurf ist nebst Erscheinungstag, -zeit und -ort ebenfalls der Vorladung zu entnehmen.
Muss ich als Beschuldigter bei einer Vorladung erscheinen?
Das wichtigste zu aller erst: Es besteht keine Verpflichtung zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen. Anders ist es allerdings bei einer Vorladung vom Staatsanwalt oder des Gerichts. Bei einer polizeilichen Vorladung steht einem jedoch das Aussageverweigerungsrecht zu. Dennoch kann es dazu kommen, dass Sie von der Polizei Zuhause oder auch am Arbeitsplatz aufgesucht werden, es empfiehlt sich bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.
Hat es Konsequenzen nicht zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen?
Die Staatsanwaltschaft, aber vor allem auch das Gericht darf dem Beschuldigten das nicht Erscheinen zur polizeilichen Vernehmung nicht negativ anrechnen. Schweigen darf sich für Sie somit nicht nachteilig auswirken.
Darf man bei der polizeilichen Vernehmung lügen?
Sobald man einer polizeilichen Vernehmung zustimmt, muss man die Wahrheit sagen. Strafbar machen kann man sich zudem, wenn man andere Personen zu unrecht beschuldigt oder auch wenn eine falsche Identität vorgegeben wird. Daher sollte stets im Bewusstsein sein, alles was Sie bei der Polizei Aussagen kann und wird im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Es empfiehlt sich bereits vor der Vorladung einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren um keine Aussagen zu treffen, die im Nachhinein gegen Sie verwendet werden.
Wie Sie vorgehen sollten!
Sollten Sie beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch wenn Sie zu Unrecht beschuldigt worden sind empfiehlt es sich einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren. Überstürzen Sie keine Aussage bei der Polizei, die im Nachhinein gegen Sie verwendet wird. Belastende Aussagen werden schnell getroffen, weil das Bedürfnis die Sache aus der Welt zu schaffen überwiegt. Bewahren Sie dennoch Ruhe und suchen Rat von einem Rechtsanwalt, der sich mit den Ermittlungs- und Strafprozessen bestens auskennt. Kontaktieren Sie uns!
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