Wirtschaftsstrafrecht – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin, Brandenburg und bundesweit

Sie haben eine Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes einer Steuerhinterziehung erhalten?

Kontaktieren Sie uns unter 030-120648550 oder buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung online. 

Termin vereinbaren

 

Informationen zum Thema Wirtschaftstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die die im Bereich der Wirtschaft geltende rechtswidrige Tatbestände unter Strafe stellt. Sinn und Zweck des Wirtschaftsstrafrechts ist es die Verhinderung von Rechtsmissbrauch und Gesetzesumgehung im Hinblick auf die Wirtschaftskriminalität zu reduzieren bzw. zu unterbinden. Viele Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts gehören zum StGB oder bestehen zudem im Nebenstrafrecht. Eine gesetzliche Definition des Wirtschaftsstrafrechts existiert nicht. Jedoch kann aus § 74c GVG, der als strafprozessuale Regelung der Zuständigkeit der Wirtschaftskammern dient, eine Leitlinie für die Begriffsbestimmung gezogen werden. Einigkeit besteht dennoch dahingehend, dass Wirtschaftsstraftaten entweder aufgrund ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sein müssen, eine erheblich negative Auswirkung auf das Wirtschaftssystem nach sich zu ziehen.

Was hat es mit dem Begriff des Wirtschaftsstrafrecht auf sich?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist nicht eindimensional erklärbar, sondern es sind mehrere Kriterien, aus denen ein pragmatischer und für neue Entwicklungen offener Begriff zu formulieren ist.

Strafrecht der Wirtschaftsordnung und -lenkung

Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören solche Normen, die ahndende Sanktionen im Recht der staatlichen Ordnung und Lenkung der Wirtschaft aufstellen.

Strafrecht zum Schutz überindividueller Rechtsgüter der Wirtschaft

Die massenweise Begehung bestimmter Delikte schädigt die Volkswirtschaft ingesamt. Bei der Begehung einzelner Taten wird die Wirtschaft ingesamt oder nur einzelne Bereiche beeinträchtigt.

Pflichtverletzung von Wirtschaftssubjekten

Hierzu zählen Zuwiderhandlungen solcher Täter, die durch eine wirtschaftsbezogene Rolle qualifiziert sind. Demzufolge gehören Handlungen dazu, die in Ausübung des Berufes erfolgen und einen Vertrauensmissbrauch hervorrufen.

Wirtschaftsbezogene Instrumente

Hierbei bedient sich der Täter bei seiner Zuwiderhandlung spezifisch wirtschaftlicher Instrumente, die Gegenstand von Missbrauch sind, so z.B. der Missbrauch der Buchführung und Bilanz, der EDV, Kreditkarten und anderer Mittel des Zahlungsverkehrs usw.

Welche Strafvorwürfe kommen i.S.d. Wirtschaftsstraftaten in Betracht?

Strafvorwürfe i.S.d. Wirtschaftsstraftaten, für die wir Ihnen eine bestmögliche Strafverteidigung anbieten, sind solche des Kreditbetruges (§ 265b StGB), Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB), Bankrott (§ 283 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4, 5 InsO) und die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB).

Wie Sie vorgehen sollten!

Sollte gegen Sie ermittelt werden und haben Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder Haftbefehl erhalten, sollten Sie Schweigen. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Kontaktieren Sie anschließend einen Anwalt. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten. Umso frühzeitiger Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, desto besser sind Ihre Verfahrenschancen.

Termin vereinbaren